Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Staatlich anerkannte Altenpflegehelferin oder Staatlich anerkannter Altenpflegehelfer im Inland beantragen
Wenn Sie die Berufsbezeichnung anerkannte Altenpflegehelferin oder Altenpflegehelfer tragen möchten, dann benötigen Sie hierzu eine Erlaubnis.
Beschreibung
Es werden die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen für die Führung der Berufsbezeichnung geprüft. Nach erfolgreicher Prüfung wird die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Staatlich anerkannte Altenpflegehelferin oder Altenpflegehelfer erteilt.
zuständige Stelle
Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege.
Ansprechpartner
Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung IV Gesundheitsberufe
Adresse
Postanschrift
Postfach 120142
64238 Darmstadt
(Zentrale Postanschrift)
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Geeignetheit (nicht älter als drei Monate),
- Führungszeugnis nach § 30 Absatz 4 des Bundeszentralregistergesetzes (nicht älter als drei Monate),
- Zuverlässigkeitserklärung
Voraussetzungen
- Sie haben die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die staatliche Prüfung bestanden,
- Sie haben sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht, aus dem sich eine Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt,
- Sie sind nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet,
- Sie verfügen über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Sie können verwaltungsrechtliche Klage einreichen.
Verfahrensablauf
- Sie füllen den verlinkten PDF-Antrag aus und reichen ihn bei der zuständigen Behörde ein und laden gegebenenfalls die erforderlichen Dokumente hoch,
- die Erlaubnis wird ausgestellt, wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
Fristen
Die Berufsbezeichnung darf erst nach erfolgter Erlaubnis geführt werden.
Kosten
Gebühr 80.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Weitere Informationen
- HLfGP - AltenpflegehilfeIn Hessen ist die einjährige Ausbildung zur Altenpflegehelferin oder zum Altenpflegehelfer staatlich geregelt.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) am 19.07.2023
Stichwörter
Altenpflegehelferin, Helfer, Berufsbezeichnung, Führen, Führung, Erlaubnis, Altenpflegehelfer