Antrag auf Umwandlung von nicht in der EU ausgestellten Lizenzen (Drittstaatenlizenzen inkl. USA) in Lizenzen nach EU-Recht Erteilung

    Umwandlung von Pilotenlizenzen, die nicht von einem Mitgliedstaat der EU, des EWR oder der Schweiz ausgestellt wurden, in eine europäische Lizenz beantragen

    Sie haben eine Pilotenlizen, die nicht von einem Mitgliedstaat der EU, des EWR oder der Schweiz ausgestellt wurde? Dann können Sie Ihre Lizenz in eine Lizenzen nach EU-Recht umwandeln.

    Beschreibung

    Wenn Sie Ihre Drittstaatenlizenzen in eine europäische Lizenz umwandeln lassen möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle beantragen.

    zuständige Stelle

    • Regierungspräsidium Kassel
    • Regierungspräsidium Darmstadt

    Zuständigkeit

    Die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel sind zuständig für Privatpilotenlizenzen (ohne Instrumentenflug) für Flugzeuge und Hubschrauber, Segelflugzeugpilotenlizenzen und Ballonpilotenlizenzen und Leichtluftfahrzeugpilotenlizenzen (LAPL) für Flugzeuge, Hubschrauber.

    Ansprechpartner

    Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 22 - Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Alten Stadtschloss 1

    34117 Kassel

    Parkmöglichkeiten

    Gebührenpflichtig

    Haltestellen

    • Haltestelle: "Altmarkt/Regierungspräsidium"
      Linien:
      • Bus: Linie 10, 16, 17, 32, 37, 38
      • Straßenbahn: Linie 3, 4, 6, 7, 8
      • Regionalbahn: Linie RT1, RT4

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sie können uns täglich persönlich und telefonisch erreichen:

    montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr

    freitags 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Pass)
    • Gültige Drittstaatenlizenz ausgestellt nach den Regeln der ICAO
    • Aktuelles EU-Tauglichkeitszeugnis der entsprechenden Klasse
    • Deutsches Funksprechzeugnis oder Berechtigungsausweis zur Anerkennung von Flugfunkzeugnissen
    • Bei motorgetriebenen Luftfahrzeugen ICAO-Sprachlevel Deutsch oder Englisch (mind. 4)
    • Auszug aus dem Fahreignungsregister
    • Bei motorgetriebenen Luftfahrzeugen eine gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung nach §7 Luftsicherheitsgesetz
    • Für nichtmotorgetriebene Luftfahrzeuge ein Führungszeugnis Belegart - O -
    • Verifizierung der Gültigkeit der Lizenz durch die ausstellende Behörde in Deutsch oder Englisch

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Ja
    Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    • Mindestflugerfahrung 100 Stunden als PIC
    • Gültige Klassen- bzw. Musterberechtigung
    • Bei Ballonen: bisherige Fahrstunden pro Klasse/Gruppe
    • Theoretische Prüfung in Luftrecht und menschlichem Leistungsvermögen
    • Bestandene praktische Prüfung

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    • Antragstellung
    • Die Angaben werden auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft
    • Die Voraussetzungen werden geprüft
    • Zuteilung der Prüfer und Prüfungstermine
    • Erstellung einer Lizenz nach EU-Recht

    Fristen

    Antragsfrist: 24 Monate (Die Antragsfrist beginnt mit der bestandenen Theorieprüfung.)

    Bearbeitungsdauer

    2 Wochen

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 18.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Umwandlung Drittstaatenlizenzen, Umwandlung USA Lizenzen, Umwandlung europäische Lizenz, Flugzeuge und Hubschrauber, Umwandlung von Pilotenlizenzen, Segelflugzeuge und Ballone, Nicht-EU, Umwandlung nach EU-Recht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English