Umwandlung von Pilotenlizenzen, die nicht von einem Mitgliedstaat der EU, des EWR oder der Schweiz ausgestellt wurden, in eine europäische Lizenz beantragen
Sie haben eine Pilotenlizen, die nicht von einem Mitgliedstaat der EU, des EWR oder der Schweiz ausgestellt wurde? Dann können Sie Ihre Lizenz in eine Lizenzen nach EU-Recht umwandeln.
Beschreibung
Wenn Sie Ihre Drittstaatenlizenzen in eine europäische Lizenz umwandeln lassen möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle beantragen.
zuständige Stelle
- Regierungspräsidium Kassel
- Regierungspräsidium Darmstadt
Zuständigkeit
Die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel sind zuständig für Privatpilotenlizenzen (ohne Instrumentenflug) für Flugzeuge und Hubschrauber, Segelflugzeugpilotenlizenzen und Ballonpilotenlizenzen und Leichtluftfahrzeugpilotenlizenzen (LAPL) für Flugzeuge, Hubschrauber.
Ansprechpartner
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat III 33.3 - Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Luisenplatz
Linien:- Straßenbahn: Linie 2, 3, 6, 7, 8, 9
- Bus: Linie F/FU, H, K, L, R, NHX, 673, X69, X71, X74, X78, M01, GB, RH, 671, 672, WE1/WE2, n71, AIR
Öffnungszeiten
Mo.-Do. 8:00 bis 16:30 Uhr
Freitag: 8:00 bis 15:00 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 6151 12-3100(Service-Telefon)
Telefax: +49 611 327648701(Güterkraftverkehr)
Telefax: +49 611 327642222(Luftverkehr)
Telefax: +49 611 327648702(Lärmaktionsplanung)
Telefax: +49 611 327642223(Schallschutz)
E-Mail: gueterkraftverkehr@rpda.hessen.de
E-Mail: luftverkehr@rpda.hessen.de
E-Mail: lap@rpda.hessen.de(Lärmaktionsplanung)
erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis (Personalausweis oder Pass)
- Gültige Drittstaatenlizenz ausgestellt nach den Regeln der ICAO
- Aktuelles EU-Tauglichkeitszeugnis der entsprechenden Klasse
- Deutsches Funksprechzeugnis oder Berechtigungsausweis zur Anerkennung von Flugfunkzeugnissen
- Bei motorgetriebenen Luftfahrzeugen ICAO-Sprachlevel Deutsch oder Englisch (mind. 4)
- Auszug aus dem Fahreignungsregister
- Bei motorgetriebenen Luftfahrzeugen eine gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung nach §7 Luftsicherheitsgesetz
- Für nichtmotorgetriebene Luftfahrzeuge ein Führungszeugnis Belegart – O –
- Verifizierung der Gültigkeit der Lizenz durch die ausstellende Behörde in Deutsch oder Englisch
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
- Mindestflugerfahrung 100 Stunden als PIC
- Gültige Klassen- bzw. Musterberechtigung
- Bei Ballonen: bisherige Fahrstunden pro Klasse/Gruppe
- Theoretische Prüfung in Luftrecht und menschlichem Leistungsvermögen
- Bestandene praktische Prüfung
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
- Antragstellung
- Die Angaben werden auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft
- Die Voraussetzungen werden geprüft
- Zuteilung der Prüfer und Prüfungstermine
- Erstellung einer Lizenz nach EU-Recht
Fristen
Antragsfrist: 24 Monate (Die Antragsfrist beginnt mit der bestandenen Theorieprüfung.)
Bearbeitungsdauer
2 Wochen
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 18.07.2023
Stichwörter
Nicht-EU, Umwandlung Drittstaatenlizenzen, Umwandlung europäische Lizenz, Flugzeuge und Hubschrauber, Umwandlung nach EU-Recht, Segelflugzeuge und Ballone, Umwandlung von Pilotenlizenzen, Umwandlung USA Lizenzen