Umwandlung von nicht in der EU ausgestellten Lizenzen (Drittstaatenlizenzen inkl. USA) in Lizenzen nach EU-Recht Erteilung
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    Umwandlung von Pilotenlizenzen, die nicht von einem Mitgliedstaat der EU, des EWR oder der Schweiz ausgestellt wurden, in eine europäische Lizenz beantragen

    Sie haben eine Pilotenlizen, die nicht von einem Mitgliedstaat der EU, des EWR oder der Schweiz ausgestellt wurde? Dann können Sie Ihre Lizenz in eine Lizenzen nach EU-Recht umwandeln.

    Beschreibung

    Wenn Sie Ihre Drittstaatenlizenzen in eine europäische Lizenz umwandeln lassen möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle beantragen.

    zuständige Stelle

    • Regierungspräsidium Kassel
    • Regierungspräsidium Darmstadt

    Zuständigkeit

    Die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel sind zuständig für Privatpilotenlizenzen (ohne Instrumentenflug) für Flugzeuge und Hubschrauber, Segelflugzeugpilotenlizenzen und Ballonpilotenlizenzen und Leichtluftfahrzeugpilotenlizenzen (LAPL) für Flugzeuge, Hubschrauber.

    Ansprechpartner

    Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Ja
    Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    • Mindestflugerfahrung 100 Stunden als PIC
    • Gültige Klassen- bzw. Musterberechtigung
    • Bei Ballonen: bisherige Fahrstunden pro Klasse/Gruppe
    • Theoretische Prüfung in Luftrecht und menschlichem Leistungsvermögen
    • Bestandene praktische Prüfung

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    • Antragstellung
    • Die Angaben werden auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft
    • Die Voraussetzungen werden geprüft
    • Zuteilung der Prüfer und Prüfungstermine
    • Erstellung einer Lizenz nach EU-Recht

    Fristen

    Antragsfrist: 24 Monate (Die Antragsfrist beginnt mit der bestandenen Theorieprüfung.)

    Bearbeitungsdauer

    2 Wochen

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 18.07.2023

    Version

    Technisch erstellt am 20.07.2023
    Technisch geändert am 26.02.2025

    Stichwörter

    Umwandlung von Pilotenlizenzen, Flugzeuge und Hubschrauber, Segelflugzeuge und Ballone, Nicht-EU, Umwandlung europäische Lizenz, Umwandlung Drittstaatenlizenzen, Umwandlung USA Lizenzen, Umwandlung nach EU-Recht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019