Antrag auf Umwandlung von nicht in der EU ausgestellten Lizenzen (Drittstaatenlizenzen inkl. USA) in Lizenzen nach EU-Recht Erteilung

    Umwandlung von Pilotenlizenzen, die nicht von einem Mitgliedstaat der EU, des EWR oder der Schweiz ausgestellt wurden, in eine europäische Lizenz beantragen

    Sie haben eine Pilotenlizen, die nicht von einem Mitgliedstaat der EU, des EWR oder der Schweiz ausgestellt wurde? Dann können Sie Ihre Lizenz in eine Lizenzen nach EU-Recht umwandeln.

    Beschreibung

    Wenn Sie Ihre Drittstaatenlizenzen in eine europäische Lizenz umwandeln lassen möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle beantragen.

    zuständige Stelle

    • Regierungspräsidium Kassel
    • Regierungspräsidium Darmstadt

    Zuständigkeit

    Die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel sind zuständig für Privatpilotenlizenzen (ohne Instrumentenflug) für Flugzeuge und Hubschrauber, Segelflugzeugpilotenlizenzen und Ballonpilotenlizenzen und Leichtluftfahrzeugpilotenlizenzen (LAPL) für Flugzeuge, Hubschrauber.

    Ansprechpartner

    Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen

    erforderliche Unterlagen

    • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Pass)
    • Gültige Drittstaatenlizenz ausgestellt nach den Regeln der ICAO
    • Aktuelles EU-Tauglichkeitszeugnis der entsprechenden Klasse
    • Deutsches Funksprechzeugnis oder Berechtigungsausweis zur Anerkennung von Flugfunkzeugnissen
    • Bei motorgetriebenen Luftfahrzeugen ICAO-Sprachlevel Deutsch oder Englisch (mind. 4)
    • Auszug aus dem Fahreignungsregister
    • Bei motorgetriebenen Luftfahrzeugen eine gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung nach §7 Luftsicherheitsgesetz
    • Für nichtmotorgetriebene Luftfahrzeuge ein Führungszeugnis Belegart – O –
    • Verifizierung der Gültigkeit der Lizenz durch die ausstellende Behörde in Deutsch oder Englisch

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Ja
    Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    • Mindestflugerfahrung 100 Stunden als PIC
    • Gültige Klassen- bzw. Musterberechtigung
    • Bei Ballonen: bisherige Fahrstunden pro Klasse/Gruppe
    • Theoretische Prüfung in Luftrecht und menschlichem Leistungsvermögen
    • Bestandene praktische Prüfung

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    • Antragstellung
    • Die Angaben werden auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft
    • Die Voraussetzungen werden geprüft
    • Zuteilung der Prüfer und Prüfungstermine
    • Erstellung einer Lizenz nach EU-Recht

    Fristen

    Antragsfrist: 24 Monate (Die Antragsfrist beginnt mit der bestandenen Theorieprüfung.)

    Bearbeitungsdauer

    2 Wochen

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 18.07.2023

    Version

    Technisch erstellt am 20.07.2023 (von: Heydecke, Martin)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Nicht-EU, Umwandlung Drittstaatenlizenzen, Umwandlung europäische Lizenz, Flugzeuge und Hubschrauber, Umwandlung nach EU-Recht, Segelflugzeuge und Ballone, Umwandlung von Pilotenlizenzen, Umwandlung USA Lizenzen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)