Anerkennung von Prüfern Erteilung
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    Prüfungsberechtigung für Pilotenlizenzen für Flugzeuge und Hubschrauber anerkennen lassen

    Eine Erteilung, Erneuerung, Erweiterung oder Verlängerung einer Prüfungsberechtigung für Pilotenlizenzen für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln müssen Sie beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Erteilung, Erneuerung, Erweiterung oder Verlängerung einer Prüfungsberechtigung für Pilotenlizenzen für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)), Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H)), Segelflugzeuge (SPL) und Freiballone (BPL) benötigen, müssen Sie diese bei der zuständigen Stelle beantragen.

    zuständige Stelle

    Regierungspräsidium Kassel beziehungsweise Regierungspräsidium Darmstadt

    Ansprechpartner

    Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    • FE (S): Lehrberechtigung FI(S) SPL Mindestens 300 Flugstunden als Pilot auf Segelflugzeugen oder Motorseglern (kein TMG), davon mindestens 150 Stunden oder 300 Starts Flugausbildung.
    • FE (S) TMG: Lehrberechtigung FI(S) SPL TMG Mindestens 300 Flugstunden als Pilot auf Segelflugzeugen oder Motorseglern, davon mindestens 50 Stunden Flugausbildung auf TMG
    • FIE (S): Lehrberechtigung FI(S) SPL mit Zusatz „instructor“ Mindestens 500 Flugstunden als Pilot auf Segelflugzeugen, davon mindestens 10 Stunden oder 30 Starts bei denen Bewerber um eine Lehrberechtigung ausgebildet wurden.
    • FIE (S): Lehrberechtigung FI(S) SPL mit Zusatz „TMG“ und Zusatz „instructor“ Mindestens 500 Flugstunden als Pilot auf Segelflugzeugen, davon mindestens 10 Stunden oder 30 Starts bei denen Bewerber um eine Lehrberechtigung auf TMG ausgebildet wurden.
    • FE (A): Prüfer für PPL(A): Mindestens 1000 Flugstunden als Pilot auf Flugzeugen oder TMG, davon mindestens 250 Stunden Flugausbildung Lehrberechtigung FI(A) Prüfer für LAPL(A): Mindestens 500 Flugstunden als Pilot auf Flugzeugen oder TMG, davon mindestens 100 Stunden Flugausbildung Lehrberechtigung FI(A)
    • CRE(A): Ehemals Inhaber CPL(A), MPL(A) oder ATPL(A), derzeit: Inhaber einer PPL(A) mit CRI(A) für die entsprechende Klasse und mindestens 500 Flugstunden als Pilot auf Flugzeugen (kein TMG).
    • FIE (A): Mindestens 2.000 Flugstunden als Pilot auf Flugzeugen oder TMG und mindestens 100 Flugstunden, bei denen Bewerber um eine Lehrberechtigung ausgebildet wurden Lehrberechtigung FI(A) mit Zusatz „instructor“
    • FE (A) Bergflug: Mindestens 500 Flugstunden als Pilot auf Flugzeugen oder TMG, davon mindestens 500 Starts und Landungen im Rahmen einer Flugausbildung für die Bergflugberechtigung. Lehrberechtigung FI(A) mit Zusatz Bergflug.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    • Antragstellung
    • Ihre Angaben werden auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft.
    • Die Voraussetzungen werden geprüft.
    • Sie erhalten die Erteilung, Erneuerung, Erweiterung oder Verlängerung der Prüfungsberechtigung.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 12.07.2023

    Version

    Technisch erstellt am 19.07.2023
    Technisch geändert am 26.02.2025

    Stichwörter

    Segelflugzeuge, Leichtluftfahrzeuge, Erteilung einer Prüfungsberechtigung, Erneuerung einer Prüfungsberechtigung, Erweiterung einer Prüfungsberechtigung, Verlängerung einer Prüfungsberechtigung, PPL A, PPL H, Freiballone, BPL, SPL, LAPL A, LAPL H

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019