Anerkennung von Auffrischungsschulungen für Lehrberechtigte (FI,CRI) Zustimmung

    Auffrischungsschulungen für Fluglehrer/Fluglehrerinnen und Klasseneinweisungsberechtigte anerkennen lassen

    Die Anerkennung von Auffrischungsschulungen für Lehrberechtigte (FI,CRI) müssen Sie beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Genehmigung beziehungsweise eine Anerkennung von Auffrischungsschulungen für Fluglehrer/Fluglehrerinnen (FI) und Klasseneinweisungsberechtigte (CRI) benötigen, müssen Sie diese bei der zuständigen Stelle beantragen.

    zuständige Stelle

    Regierungspräsidium Kassel beziehungsweise Regierungspräsidium Darmstadt

    Ansprechpartner

    Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat III 33.3 - Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelminenstraße 1-3

    64283 Darmstadt

    Haltestellen

    • Haltestelle: Luisenplatz
      Linien:
      • Straßenbahn: Linie 2, 3, 6, 7, 8, 9
      • Bus: Linie F/FU, H, K, L, R, NHX, 673, X69, X71, X74, X78, M01, GB, RH, 671, 672, WE1/WE2, n71, AIR

    Öffnungszeiten

    Mo.-Do. 8:00 bis 16:30 Uhr

    Freitag: 8:00 bis 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +49 6151 12-3100(Service-Telefon)

    Telefax: +49 611 327648701(Güterkraftverkehr)

    Telefax: +49 611 327642222(Luftverkehr)

    Telefax: +49 611 327648702(Lärmaktionsplanung)

    Telefax: +49 611 327642223(Schallschutz)

    E-Mail: gueterkraftverkehr@rpda.hessen.de

    E-Mail: luftverkehr@rpda.hessen.de

    E-Mail: lap@rpda.hessen.de(Lärmaktionsplanung)

    E-Mail: schallschutzprogramm@rpda.hessen.de

    Version

    Technisch geändert am 20.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    Sie müssen als Antragstellende eine Ausbildungsorganisation der Luftfahrt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    • Antragstellung
    • Ihre Angaben werden auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft.
    • Die Voraussetzungen werden geprüft
    • Ihre Auffrischungsschulung für Lehrberechtigte (FI,CRI) wird anerkannt beziehungsweise genehmigt.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    2 Wochen

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 12.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    CRI, Lehrberechtigte, Fluglehrerinnen, Fluglehrer, Klasseneinweisungsberechtigte, Genehmigung für Auffrischungsschulungen, FI, Anerkennung von Auffrischungsschulungen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de