Auffrischungsschulungen für Fluglehrer/Fluglehrerinnen und Klasseneinweisungsberechtigte anerkennen lassen
Die Anerkennung von Auffrischungsschulungen für Lehrberechtigte (FI,CRI) müssen Sie beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie eine Genehmigung beziehungsweise eine Anerkennung von Auffrischungsschulungen für Fluglehrer/Fluglehrerinnen (FI) und Klasseneinweisungsberechtigte (CRI) benötigen, müssen Sie diese bei der zuständigen Stelle beantragen.
zuständige Stelle
Regierungspräsidium Kassel beziehungsweise Regierungspräsidium Darmstadt
Ansprechpartner
Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Voraussetzungen
Sie müssen als Antragstellende eine Ausbildungsorganisation der Luftfahrt sein.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
- Antragstellung
- Ihre Angaben werden auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft.
- Die Voraussetzungen werden geprüft
- Ihre Auffrischungsschulung für Lehrberechtigte (FI,CRI) wird anerkannt beziehungsweise genehmigt.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
2 Wochen
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 12.07.2023
Stichwörter
Klasseneinweisungsberechtigte, CRI, Lehrberechtigte, Fluglehrerinnen, Genehmigung für Auffrischungsschulungen, Anerkennung von Auffrischungsschulungen, FI, Fluglehrer