Befristeten und prüfungsfreien Fischereischein genehmigen oder verlängern lassen
Wenn Sie im Inland keinen Wohnsitz haben oder dem diplomatischen Corps angehören, können Sie auch ohne Nachweis einer bestandenen Fischerprüfung einen Ausländerfischereischein beantragen oder verlängern lassen.
Beschreibung
Wenn Sie in Hessen den Fischfang ausüben möchten, müssen Sie einen gültigen Fischereischein besitzen und mit sich führen. Eine Ausnahme bildet der sogenannte Ausländerfischereischein, der für drei aufeinanderfolgende Monate erteilt wird.
Ohne Nachweis einer bestandenen Fischerprüfung kann Ihnen auf Antrag ein Ausländerfischereischein erteilt oder verlängert werden, wenn Sie im Inland keinen Wohnsitz haben oder dem diplomatischen Corps angehören und Sie Ihre Sachkunde durch die Vorlage eines ausländischen Fischereischeins oder Fischereierlaubnisscheins nachweisen.
zuständige Stelle
Zuständig ist der jeweilige Gemeindevorstand.
Ansprechpartner
Für Rockenberg wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Sachkundenachweis (z.B. ausländischer Fischereischein oder ausländischer Fischereierlaubnisschein)
- Ausweis oder Reisepass
- 1 Passbild
Formulare
- Formulare vorhanden: Nein
- Schriftform erforderlich: Nein
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
- Online-Dienste vorhanden: Nein
Voraussetzungen
- Sie müssen mindestens 14 Jahre alt sein.
- Es stehen keine Versagungsgründe entgegen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 28 Nr. 3 Hessisches Fischereigesetz vom 3. Dezember 2010 (HFischG) – Jugend-, Sonder- und Ausländerfischereischein
- § 29 Nr. 3 Hessisches Fischereigesetz vom 3. Dezember 2010 (HFischG) – Geltungsdauer, Verlängerung
- § 56 Abs. 2 Hessisches Fischereigesetz vom 17. November 2022 (HFischG) – Übergangsvorschriften
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
Verfahrensablauf
Einen Ausländerfischereischein inkl. Verlängerung können Sie vor Ort bei Ihrem Gemeindevorstand beantragen.
Fristen
Geltungsdauer: 3 Monate (Der Ausländerfischereischein wird für drei aufeinanderfolgende Monate erteilt. Er kann verlängert werden, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung weiterhin vorliegen.)
Kosten
Die Kosten setzen sich zusammen aus der Verwaltungsgebühr (5 EUR) und der Fischereiabgabe (7,50 EURO).: Gebühr 12.5 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV), Abteilung VI, Referat 3 am 06.07.2023
Stichwörter
Angeln, Diplomatisches Corps, Fischereiausweis, Fischereinachweis, Besucherfischereischein, Angelschein, Ausländerfischereischein, Fischen, Fischereischein Ausnahme