Pilotenlizenz - Erneuerung einer nach bundesdeutschem Recht ausgestellten Lizenz (Lizenz mit Beiblatt, PPL-N, PPL nach Richtlinien der ICAO und JAR-FCL) Erteilung
Hier können Sie eine Erneuerung einer ungültigen Pilotenlizenz oder eines ungültigen Beiblattes beantragen.
Beschreibung
Die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel sind zuständig für Privatpilotenlizenzen (ohne Instrumentenflug) für Flugzeuge und Hubschrauber, Segelflugzeugpilotenlizenzen und Ballonpilotenlizenzen und Leichtluftfahrzeugpilotenlizenzen (LAPL) für Flugzeuge, Hubschrauber.
Sie können eine Erneuerung einer ungültigen Pilotenlizenz oder eines ungültigen Beiblattes für Flugzeuge, Segelflugzeuge, Reisemotorsegler, Ballone sowie Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A), (B), (C), (D), (E) und PPL(H) oder PPL-N und GPL) inkl. der Ausstellung einer Lizenz nach aktuellen Richtlinien beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zuständig sind die Regierungspräsidien
- Darmstadt, Dezernat Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz
- Kassel, Dezernat Verkehr
Ansprechpartner
Für Breidenbach wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
abgelaufene Lizenz PPL-A nach ICAO/PPL A-nat./GPL
abgelaufenes altes Beiblattes/Hauptblatt A/B/C/D/E
Formulare
- Formulare vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
- Online-Dienste vorhanden: Nein
Voraussetzungen
Bestandene Praktische Prüfung inkl. einer bestandene mündliche Prüfung - (jeweils 12 Fragen in folgenden Sachgebieten: Luftrecht und Menschliches Leistungsvermögen)
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Sie können Klage vor dem Verwaltungsgericht einlegen.
Verfahrensablauf
- Antrag wird gestellt
- Die Angaben werden auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft
- Die Voraussetzungen werden geprüft
- Die alte Lizenz wird zurückgegeben
- Zuteilung eines Prüfers
- Die Lizenz wird erneuert (bei bestandener Prüfung)
Fristen
Antragsfrist: 24 Monate (Die Antragsfrist beginnt mit der bestandenen Theorieprüfung.)
Bearbeitungsdauer
2 Wochen
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 22.06.2023
Stichwörter
Lizenz mit PPL, Lizenz nach JAR-FCL, Lizenz mit PPL-N, Lizenz mit Beiblatt D, Erneuerung einer Lizenz, PPL-H, GPL, Lizenz mit Beiblatt B, PPL-A, Lizenz mit Beiblatt A, PPL-N, Lizenz mit Beiblatt E, Hubschrauber nach Sichtflugregeln, Flugzeuge nach Sichtflugregeln, Lizenz mit Beiblatt C, Lizenz nach ICAO