Pilotenlizenz - Erneuerung einer nach bundesdeutschem Recht ausgestellten Lizenz (Lizenz mit Beiblatt, PPL-N, PPL nach Richtlinien der ICAO und JAR-FCL) Erteilung
Hier können Sie eine Erneuerung einer ungültigen Pilotenlizenz oder eines ungültigen Beiblattes beantragen.
Beschreibung
Die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel sind zuständig für Privatpilotenlizenzen (ohne Instrumentenflug) für Flugzeuge und Hubschrauber, Segelflugzeugpilotenlizenzen und Ballonpilotenlizenzen und Leichtluftfahrzeugpilotenlizenzen (LAPL) für Flugzeuge, Hubschrauber.
Sie können eine Erneuerung einer ungültigen Pilotenlizenz oder eines ungültigen Beiblattes für Flugzeuge, Segelflugzeuge, Reisemotorsegler, Ballone sowie Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A), (B), (C), (D), (E) und PPL(H) oder PPL-N und GPL) inkl. der Ausstellung einer Lizenz nach aktuellen Richtlinien beantragen.
Online-Dienste
alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
zuständige Stelle
Zuständig sind die Regierungspräsidien
- Darmstadt, Dezernat Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz
- Kassel, Dezernat Verkehr
Ansprechpartner
Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen
erforderliche Unterlagen
• abgelaufene Lizenz PPL-A nach ICAO/PPL A-nat./GPL
• abgelaufenes altes Beiblattes/Hauptblatt A/B/C/D/E
Formulare
- Formulare vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
- Online-Dienste vorhanden: Nein
Voraussetzungen
Bestandene Praktische Prüfung inkl. einer bestandene mündliche Prüfung – (jeweils 12 Fragen in folgenden Sachgebieten: Luftrecht und Menschliches Leistungsvermögen)
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Sie können Klage vor dem Verwaltungsgericht einlegen.
Verfahrensablauf
- Antrag wird gestellt
- Die Angaben werden auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft
- Die Voraussetzungen werden geprüft
- Die alte Lizenz wird zurückgegeben
- Zuteilung eines Prüfers
- Die Lizenz wird erneuert (bei bestandener Prüfung)
Fristen
Antragsfrist: 24 Monate (Die Antragsfrist beginnt mit der bestandenen Theorieprüfung.)
Bearbeitungsdauer
2 Wochen
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 22.06.2023
Stichwörter
Flugzeuge nach Sichtflugregeln, Lizenz mit Beiblatt A, Lizenz mit Beiblatt C, Lizenz mit Beiblatt D, Lizenz mit PPL, Lizenz mit Beiblatt B, GPL, Erneuerung einer Lizenz, PPL-N, Lizenz mit PPL-N, Hubschrauber nach Sichtflugregeln, PPL-H, Lizenz nach JAR-FCL, PPL-A, Lizenz nach ICAO, Lizenz mit Beiblatt E