Meldung eines Bewerbers für eine Pilotenlizenz PPL(A), LAPL(A), LAPL(H), PPL(H), SPL, BPL EntgegennahmeOnline erledigen

    Bewerber für eine Pilotenlizenz für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)), Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H)), Segelflugzeuge (SPL) und Freiballone (BPL) durch die Flugschule bei der zuständigen Behörde melden

    Sie können einen Bewerber für eine Pilotenlizenz  PPL(A), LAPL(A), LAPL(H), PPL(H), SPL, BPL melden.
     

    Beschreibung

    Die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel sind zuständig für Privatpilotenlizenzen (ohne Instrumentenflug) für Flugzeuge und Hubschrauber, Segelflugzeugpilotenlizenzen und Ballonpilotenlizenzen und Leichtluftfahrzeugpilotenli-zenzen (LAPL) für Flugzeuge, Hubschrauber.

    Flugschulen können Bewerber für eine Pilotenlizenz für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)), Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H)), Segelflugzeuge (SPL) und Freiballone (BPL) durch die Flugschule bei der zuständigen Behörde melden.
     

    Online-Dienste

    alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen

    zuständige Stelle

    Zuständig sind die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Regierungspräsidium:

    • Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Verkehr
    • Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat Luft- und Güterkraftver-kehr, Lärmschutz 

    Ansprechpartner

    Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen

    erforderliche Unterlagen

    • Formular Bewerbermeldung
    • Kopie eines gültigen Identitätsnachweises des Bewerbers
    • Antrag auf Auskunft aus der Luftfahrerkartei
    • Auszug aus dem Fahreignungsregister
    • LBA - Anfrageblatt
    • Kopie der Pilotenlizenz (falls vorhanden) 
    • Kopie des Sprachfunkzeugnisses
    • Kopie des gültigen Tauglichkeitszeugnisses
    • Nachweis der Zuverlässigkeit nach §7 Luftsicherheitsgesetz
    • Erklärung über schwebende Strafverfahren
    • Erklärung der Erziehungsberechtigten 

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
    • Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    • Sprechfunkzeugnis
    • Tauglichkeitszeugnis
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Die Flugschule meldet den Bewerber an.
    • Die Behörde kann den Bewerbungsprozess bzw. die Ausstellung einer Pilotenlizenz ablehnen.  
       

    Fristen

    Antragsfrist: 24 Monate

    Bearbeitungsdauer

    2 Wochen

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 30.05.2023

    Version

    Technisch geändert am 08.03.2024

    Stichwörter

    Bewerbermeldung für SPL, Bewerbermeldung für LAPL-H, Meldung eines Bewerbers, Bewerbermeldung für BPL, Bewerbermeldung für LAPL-A, Bewerbermeldung für PPL-A, Bewerbermeldung für PPL-H

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de