Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Luftfahrern nach BFCL, SFCL und FCL (Klasseneinweisungsberechtigter (CRI) und Fluglehrer (FI)) ErteilungOnline erledigen

    Klasseneinweisungsberechtigung (CRI) oder Fluglehrerberechtigungen (FI) für die Lizenz für Flugzeuge PPL(A) und Hubschrauber PPL(H) sowie die Fluglehrerberechtigungen für die Lizenz für Segelflugzeuge (SPL) und Ballone (BPL) beantragen

    Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Klasseneinweisungsberechtigung (CRI), Fluglehrerberechtigung (FI) oder Fluglehrerberechtigung beantragen.
     

    Beschreibung

    Die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel sind zuständig für Privatpilotenlizenzen (ohne Instrumentenflug) für Flugzeuge und Hubschrauber, Segelflugzeugpilotenlizenzen und Ballonpilotenlizenzen und Leichtluftfahrzeugpilotenli-zenzen (LAPL) für Flugzeuge, Hubschrauber.

    Bürger können Klasseneinweisungsberechtigung (CRI) oder Fluglehrerberechtigungen (FI) für die Lizenz für Flugzeuge PPL(A) und Hubschrauber PPL(H) sowie die Fluglehrerberechtigungen für die Lizenz für Segelflugzeuge (SPL) und Ballone (BPL) beantragen.
     

    Online-Dienste

    alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen

    zuständige Stelle

    Zuständig sind die Regierungspräsidien: 

    • Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz 
    • Regierungspräsidium Kassel - Dezernat Verkehr

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Regierungspräsidium: 

    • Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz 
    • Regierungspräsidium Kassel - Dezernat Verkehr

    Ansprechpartner

    Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • Nachweis über Flugunterrichtsstunden in der Rolle eines CRI/FI
    • Nachweis über eine bestandene Kompetenzbeurteilung gemäß FCL.935 für ein- bzw. mehrmotorige Flugzeuge
    • Nachweis über eine erfolgreich absolvierte Schulung als CRI/FI bei einer ATO oder einer zuständigen Behörde

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
    • Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    • Besitz einer gültigen Pilotenlizenz LAPL, PPL, SPL oder BPL
    • Flugunterrichtsstunden in der Rolle eines CRI/FI
    • Kompetenzbeurteilung gemäß FCL.935 für ein- bzw. mehrmotorige Flugzeuge
    • Schulung als CRI/FI bei einer ATO oder einer zuständigen Behörde
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Sie können Klage vor dem Verwaltungsgericht einreichen.

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen den Antrag auf eine Klasseneinweisungsberechtigung (CRI) oder eine Fluglehrerberechtigung.
    • Sie reichen alle erforderlichen Unterlagen mit dem Antrag ein.   
    • Die Unterlagen werden auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft.
    • Sie bezahlen die Gebühr für die Verwaltungsleistung.
    • Rückgabe der alten Lizenz
    • Eine geänderte Lizenz wird erstellt.
       

    Fristen

    Antragsfrist: 24 Monate (Die Antragsfrist beginnt mit der bestandenen Theorieprüfung.)

    Bearbeitungsdauer

    2 Wochen

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 30.05.2023

    Version

    Technisch geändert am 12.03.2024

    Stichwörter

    Berechtigung zur praktischen Ausbildung, BFCL, Fluglehrerberechtigungen, FCL, Klasseneinweisungsberechtigung CRI, Fluglehrerberechtigungen FI, SFCL

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de