Erweiterung einer Pilotenlizenz für Leichtluftfahrzeuge (LAPL), Segelflugzeuge (SFCL) und Freiballone (BFCL) auf weiterführende Rechte und Berechtigungen (Rechte zum Führen von Segelflugzeugen (SFZ) , Reisemotorseglern (TMG), Leichtluftfahrzeugen (SEP) und Erweiterung der Rechte auf andere Hubschraubermuster beziehungsweise Baureihen, Erweiterung der Rechte auf eine andere Ballonklasse oder -gruppe) beantragen
Sie können unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Pilotenlizenz BFCL, SFCL und LAPL um weitere Rechte und Berechtigungen erweitern.
Beschreibung
Die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel sind zuständig für Privatpilotenlizenzen (ohne Instrumentenflug) für Flugzeuge und Hubschrauber, Segelflugzeugpilotenlizenzen und Ballonpilotenlizenzen und Leichtluftfahrzeugpilotenlizenzen (LAPL) für Flugzeuge, Hubschrauber.
Sie können eine Erweiterung Ihrer Pilotenlizenz für Leichtluftfahrzeuge (LAPL), Segelflugzeuge (SFCL) und Freiballone (BFCL) auf weiterführende Rechte und Berechtigungen (Rechte zum Führen von Segelflugzeugen (SFZ) , Reisemotorseglern (TMG), Leichtluftfahrzeugen (SEP) und Erweiterung der Rechte auf andere Hubschraubermuster beziehungsweise Baureihen, Erweiterung der Rechte auf eine andere Ballonklasse oder -gruppe) beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zuständig sind die Regierungspräsidien in
- Darmstadt - Dezernat Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz
- Kassel - Dezernat Verkehr
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Regierungspräsidium:
- Darmstadt - Dezernat Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz
- Kassel - Dezernat Verkehr
Ansprechpartner
Für Heuchelheim a. d. Lahn wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Nachweis der theoretischen und praktischen Fähigkeiten zur Erweiterung einer Privatpilotenlizenz
Formulare
- Formulare vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
- Online-Dienste vorhanden: Ja
Voraussetzungen
- Besitz einer gültigen Pilotenlizenz BFCL, SFCL und LAPL
- Erfolgreich absolvierte Ausbildung zur Erweiterung der Rechte
Rechtsgrundlage(n)
- § 7 Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV)
- Anhang I FCL.135.A,FCL.135.H, Verordnung (EU) Nummer 1178/2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt
- Anhang III SFCL.150, Durchführungsverordnung (EU) 2018/1976 der Kommission zur Festlegung detaillierter Vorschriften für den Flug-betrieb mit Segelflugzeugen
- Anhang III BFCL.150, Verordnung (EU) 2018/395 zur Festlegung detaillierter Vorschriften für den Flugbetrieb mit Ballonen
Rechtsbehelf
Sie können Klage vor dem Verwaltungsgericht einreichen.
Verfahrensablauf
- Man stellt einen Antrag auf Erweiterung der Pilotenlizenz.
- Alle erforderlichen Unterlagen werden mit dem Antrag einge-reicht.
- Die Unterlagen werden auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft.
- Die Gebühr für die Verwaltungsleistung wird entrichtet.
- Rückgabe der alten Lizenz
- Eine geänderte Lizenz wird erstellt.
Fristen
Antragsfrist: 24 Monate (Die Antragsfrist beginnt mit der bestandenen Theorieprüfung.)
Bearbeitungsdauer
2 Wochen
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 30.05.2023
Stichwörter
Führen von Segelflugzeugen, Andere Hubschraubermuster, Erweiterung einer Pilotenlizenz, Führen von Leichtluftfahrzeugen SEP, PPL Erweiterung, Führen von Reisemotorseglern TMG, Andere Ballongruppen, Erweiterung SFCL, Erweiterung Leichtluftfahrzeuge, Erweiterung Freiballone, Erweiterung LAPL, Erweiterung Segelflugzeuge, Erweiterung BFCL, Andere Ballonklassen