Adressbuchsperre Eintragung
    99115001060000

    Datenübermittlung der Meldebehörde an Adressbuchverlage verhindern - Übermittlungssperre beantragen

    Wenn Sie nicht möchten, dass die Meldebehörde Ihren Namen inkl. Doktorgrad und Ihre Anschrift an Adressbuchverlage übermittelt, können Sie dieser Datenübermittlung widersprechen.

    Beschreibung

    Sie haben das Recht, der Übermittlung ihrer Daten an Adressbuchverlage zu widersprechen. Im Falle des Widerspruchs haben Sie gegenüber der Meldebehörde ein Recht auf unentgeltliche Einrichtung einer Übermittlungssperre.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist die Meldebehörde der jeweiligen Kommune.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde bei der Sie mit alleiniger oder Hauptwohnung gemeldet sind.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Herleshausen - Einwohnermelde-/Passamt und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 15
    37293 Herleshausen

    Kontakt speichern

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Zufahrt hinter der Sparkasse
    Anzahl der Stellplätze: 8
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    • Montag 8:30 Uhr - 12:30 Uhr
    • Dienstag geschlossen
    • Mittwoch 08:30 Uhr - 12:30 Uhr
    • Donnerstag 8:30 Uhr - 12:30 Uhr, 14:00 Uhr - 17:30 Uhr
    • Freitag 8:30 Uhr - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05654 9895-0

    Fax: 05654 9895-33

    E-Mail: gemeinde@herleshausen.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Formulare

    • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
    • Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    Sie müssen melderechtlich erfasst/registriert sein.

    Handlungsgrundlage(n)

    § 50 Abs. 5 in Verbindung mit Abs. 3 Bundesmeldegesetz

    Rechtsbehelf

    Sie können Widerspruch einlegen.

    Verfahrensablauf

    Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung Ihrer Adressdaten an Adressbuchverlage formlos zu widersprechen. Wenden Sie sich diesbezüglich an die Meldebehörde bei der Sie mit alleiniger oder Hauptwohnung gemeldet sind oder erheben Sie den Widerspruch im Verwaltungsportal online.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) am 14.11.2022

    Version

    Technisch erstellt am 26.05.2023
    Technisch geändert am 26.02.2025

    Stichwörter

    Übermittlungssperre, Datenübermittlung Adressbuchverlage verhindern, Adressbuchsperre eintragen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019