Datenübermittlung der Meldebehörde an Adressbuchverlage verhindern - Übermittlungssperre beantragen
Wenn Sie nicht möchten, dass die Meldebehörde Ihren Namen inkl. Doktorgrad und Ihre Anschrift an Adressbuchverlage übermittelt, können Sie dieser Datenübermittlung widersprechen.
Beschreibung
Sie haben das Recht, der Übermittlung ihrer Daten an Adressbuchverlage zu widersprechen. Im Falle des Widerspruchs haben Sie gegenüber der Meldebehörde ein Recht auf unentgeltliche Einrichtung einer Übermittlungssperre.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zuständig ist die Meldebehörde der jeweiligen Kommune.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde bei der Sie mit alleiniger oder Hauptwohnung gemeldet sind.
Ansprechpartner
Gemeinde Herleshausen - Einwohnermelde-/Passamt und Soziales
Adresse
Hausanschrift
Bahnhofstraße 15
37293 Herleshausen
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Zufahrt hinter der Sparkasse
Anzahl der Stellplätze: 8
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
- Montag 8:30 Uhr - 12:30 Uhr
- Dienstag geschlossen
- Mittwoch 08:30 Uhr - 12:30 Uhr
- Donnerstag 8:30 Uhr - 12:30 Uhr, 14:00 Uhr - 17:30 Uhr
- Freitag 8:30 Uhr - 12:30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Sigrid Langermann
E-Mail: Einwohnermeldeamt@herleshausen.de
Telefon Festnetz: 05654 9895-25
Internet
Formulare
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
- Online-Dienste vorhanden: Nein
Voraussetzungen
Sie müssen melderechtlich erfasst/registriert sein.
Handlungsgrundlage(n)
§ 50 Abs. 5 in Verbindung mit Abs. 3 Bundesmeldegesetz
Rechtsbehelf
Sie können Widerspruch einlegen.
Verfahrensablauf
Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung Ihrer Adressdaten an Adressbuchverlage formlos zu widersprechen. Wenden Sie sich diesbezüglich an die Meldebehörde bei der Sie mit alleiniger oder Hauptwohnung gemeldet sind oder erheben Sie den Widerspruch im Verwaltungsportal online.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) am 14.11.2022
Stichwörter
Übermittlungssperre, Datenübermittlung Adressbuchverlage verhindern, Adressbuchsperre eintragen