Datenübermittlung der Meldebehörde an Adressbuchverlage verhindern - Übermittlungssperre beantragen
Wenn Sie nicht möchten, dass die Meldebehörde Ihren Namen inkl. Doktorgrad und Ihre Anschrift an Adressbuchverlage übermittelt, können Sie dieser Datenübermittlung widersprechen.
Beschreibung
Sie haben das Recht, der Übermittlung ihrer Daten an Adressbuchverlage zu widersprechen. Im Falle des Widerspruchs haben Sie gegenüber der Meldebehörde ein Recht auf unentgeltliche Einrichtung einer Übermittlungssperre.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zuständig ist die Meldebehörde der jeweiligen Kommune.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde bei der Sie mit alleiniger oder Hauptwohnung gemeldet sind.
Ansprechpartner
Gemeinde Edermünde - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Anzahl der Stellplätze: 25
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Bei Anliegen, die das Bürgerbüro und das Ordnungsamt betreffen, bitten wir um vorherige Terminvereinbarung.
Kontakt
Telefon: 05665 7909-19(Durchwahl Leitung Ordnungsamt)
Telefax: 05665 7909-80
E-Mail: prast@gemeinde.edermuende.de
Internet
Bankverbindung
Gemeindekasse der Gemeinde Edermünde
Empfänger: Gemeindekasse der Gemeinde Edermünde
IBAN: DE53 5206 2601 0000 2072 33
BIC:
Bankinstitut: VR PartnerBank eG Chattengau-Schwalm-Eder
Gemeindekasse der Gemeinde Edermünde
Empfänger: Gemeindekasse der Gemeinde Edermünde
IBAN: DE39 5205 2154 0153 0187 00
BIC:
Bankinstitut: Kreissparkasse Schwalm-Eder
Stichwörter
Bürger, Bürgeramt, Bürgerbüro, Einwohner, Einwohnerbüro, Einwohnermeldeamt, Einwohnermeldeamt Bürgerservice Fundbüro, Meldeamt, Meldeamt-Passwesen, Meldewesen
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Formulare
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
- Online-Dienste vorhanden: Nein
Voraussetzungen
Sie müssen melderechtlich erfasst/registriert sein.
Rechtsgrundlage(n)
§ 50 Abs. 5 in Verbindung mit Abs. 3 Bundesmeldegesetz
Rechtsbehelf
Sie können Widerspruch einlegen.
Verfahrensablauf
Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung Ihrer Adressdaten an Adressbuchverlage formlos zu widersprechen. Wenden Sie sich diesbezüglich an die Meldebehörde bei der Sie mit alleiniger oder Hauptwohnung gemeldet sind oder erheben Sie den Widerspruch im Verwaltungsportal online.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Kosten
Die Eintragung ist kostenlos.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) am 14.11.2022
Stichwörter
Adressbuchsperre eintragen, Übermittlungssperre, Datenübermittlung Adressbuchverlage verhindern