Adressbuchsperre Eintragung

    Datenübermittlung der Meldebehörde an Adressbuchverlage verhindern - Übermittlungssperre beantragen

    Wenn Sie nicht möchten, dass die Meldebehörde Ihren Namen inkl. Doktorgrad und Ihre Anschrift an Adressbuchverlage übermittelt, können Sie dieser Datenübermittlung widersprechen.

    Beschreibung

    Sie haben das Recht, der Übermittlung ihrer Daten an Adressbuchverlage zu widersprechen. Im Falle des Widerspruchs haben Sie gegenüber der Meldebehörde ein Recht auf unentgeltliche Einrichtung einer Übermittlungssperre.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist die Meldebehörde der jeweiligen Kommune.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde bei der Sie mit alleiniger oder Hauptwohnung gemeldet sind.

    Ansprechpartner

    Bürgerservice - Einwohnermeldewesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Ritterstraße 5-9

    35279 Neustadt (Hessen)

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Rathausplatz
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Rathausplatz
    Anzahl der Stellplätze: 10
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr

    Mittwoch geschlossen 

    Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
    Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.

    Stichwörter

    Einwohnermeldeamt, Fischereischein, Führungszeugnis, Fundbüro, Meldeamt-Passwesen, Meldewesen, Passbehörde, Pässe, Personalausweis, Reisepass, Wahlen und Statistik

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Formulare

    • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
    • Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    Sie müssen melderechtlich erfasst/registriert sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 50 Abs. 5 in Verbindung mit Abs. 3 Bundesmeldegesetz

    Rechtsbehelf

    Sie können Widerspruch einlegen.

    Verfahrensablauf

    Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung Ihrer Adressdaten an Adressbuchverlage formlos zu widersprechen. Wenden Sie sich diesbezüglich an die Meldebehörde bei der Sie mit alleiniger oder Hauptwohnung gemeldet sind oder erheben Sie den Widerspruch im Verwaltungsportal online.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

    Kosten

    Die Eintragung ist kostenlos.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) am 14.11.2022

    Version

    Technisch erstellt am 26.05.2023

    Technisch geändert am 20.12.2024

    Stichwörter

    Adressbuchsperre eintragen, Übermittlungssperre, Datenübermittlung Adressbuchverlage verhindern

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019