Adressbuchsperre Eintragung
    99115001060000

    Datenübermittlung der Meldebehörde an Adressbuchverlage verhindern - Übermittlungssperre beantragen

    Wenn Sie nicht möchten, dass die Meldebehörde Ihren Namen inkl. Doktorgrad und Ihre Anschrift an Adressbuchverlage übermittelt, können Sie dieser Datenübermittlung widersprechen.

    Beschreibung

    Sie haben das Recht, der Übermittlung ihrer Daten an Adressbuchverlage zu widersprechen. Im Falle des Widerspruchs haben Sie gegenüber der Meldebehörde ein Recht auf unentgeltliche Einrichtung einer Übermittlungssperre.

    Online-Dienst

    Beantragung von Übermittlungssperren

    ID: L100001_431346268

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 08.10.2025

    Technisch geändert am 08.10.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019

    zuständige Stelle

    Zuständig ist die Meldebehörde der jeweiligen Kommune.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde bei der Sie mit alleiniger oder Hauptwohnung gemeldet sind.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Weinbach - Sachgebiet Zentraler Service

    Adresse

    Hausanschrift

    Elkerhäuser Straße 17

    35796 Weinbach

    Kontakt speichern

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mit Termin:

    Montag und Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr
    Mittwoch: 15:00 - 19:00 Uhr

    Ohne Termin:

    Dienstag: 07:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr

    Außerhalb der Servicezeiten bitten wir um Terminvereinbarung. Jeder erste Mittwoch im Monat ohne Termin.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6471 9430-0

    Fax: +49 6471 9430-23

    E-Mail: info@weinbach.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.11.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Formulare

    • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
    • Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    Sie müssen melderechtlich erfasst/registriert sein.

    Handlungsgrundlage(n)

    § 50 Abs. 5 in Verbindung mit Abs. 3 Bundesmeldegesetz

    Rechtsbehelf

    Sie können Widerspruch einlegen.

    Verfahrensablauf

    Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung Ihrer Adressdaten an Adressbuchverlage formlos zu widersprechen. Wenden Sie sich diesbezüglich an die Meldebehörde bei der Sie mit alleiniger oder Hauptwohnung gemeldet sind oder erheben Sie den Widerspruch im Verwaltungsportal online.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

    Kosten

    Die Eintragung ist kostenlos.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) am 14.11.2022

    Version

    Technisch erstellt am 26.05.2023

    Technisch geändert am 26.02.2025

    Stichwörter

    Adressbuchsperre eintragen, Übermittlungssperre, Datenübermittlung Adressbuchverlage verhindern

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019