Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz Bescheinigung

    Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz bescheinigen lassen

    Wenn Sie im technischen Bereich des Strahlenschutzes als Strahlenschutzbeauftragte/r (SSB) oder fachkundiger Strahlenschutzverantwortlicher (SSV) tätig sind, müssen Sie die erforderliche Fachkunde haben. Diese muss durch die zuständige Behörde geprüft und bescheinigt werden.

    Beschreibung

    Wenn der Betrieb einer Röntgeneinrichtungen oder der Umgang mit radioaktiven Stoffen beabsichtigt wird, ist von Ihnen als fachkundiger Strahlenschutzbeauftragte/r (SSB) oder fachkundiger Strahlenschutzverantwortlicher (SSV) die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz in Form einer Bescheinigung nachzuweisen.

    Der Erwerb der Fachkunde besteht aus für das jeweilige Anwendungsgebiet geeigneter Ausbildung, Sachkunde (praktische Erfahrung nach Vorgabe der Richtlinien) und die erfolgreiche Teilnahme an einem anerkannten Fachkundekurs.

    Anschließend beantragen Sie bei der zuständigen Behörde eine Bescheinigung der Fachkunde. Diese prüft dann Ihre Unterlagen und die Voraussetzungen und bescheinigt Ihnen bei positiver Prüfung Ihre Fachkunde.

    Weiterhin ist zu beachten, dass Sie Ihre Fachkunde spätestens nach fünf Jahren aktualisieren müssen.

    zuständige Stelle

    • Bescheinigung der Fachkunde gemäß Fachkunde Richtlinien Technik. Zuständig: örtlich zuständiges Regierungspräsidium
    • Bescheinigung der Fachkunde für Medizin-Physik-Experten (MPE). Zuständig: Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie
    • Bescheinigung der Fachkunde von Sachverständigen und der Bescheinigung der Aktualisierung der Fachkunde und Kenntnisse auf andere geeignete Weise. Zuständig: Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV)

    Ansprechpartner

    Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

    Adresse

    Hausanschrift

    Mainzer Straße 80

    65189 Wiesbaden

    Kontakt

    Internet

    Stichwörter

    HMLU, HMUKLV

    Version

    Technisch geändert am 24.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie – Außenstelle Kassel

    Adresse

    Hausanschrift

    Ludwig-Mond-Straße 33

    34121 Kassel

    Kontakt

    Internet

    Stichwörter

    HLNUG

    Version

    Technisch geändert am 30.10.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Regierungspräsidium Gießen - Dezernat IV 44.2 - Gentechnik und Strahlenschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Marburger Straße 91

    35396 Gießen

    Aufzug vorhanden

    Postanschrift

    Postfach 10 08 51

    35338 Gießen

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 Uhr - 15:30 Uhr
    Dienstag 09:00 Uhr - 15:30 Uhr
    Mittwoch 09:00 Uhr - 15:30 Uhr
    Donnerstag 09:00 Uhr - 15:30 Uhr
    Freitag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweise über eine für das jeweilige Anwendungsgebiet geeignete Ausbildung (bspw. Zeugnis)
    • Nachweise über die praktische Erfahrung (Sachkundenachweis)
    • Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an anerkannten Kursen in Form einer Teilnahmebescheinigung (darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen).

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein
    Schriftform erforderlich: Nein
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    • Sie müssen an einem Kurs zum Erwerb der erforderlichen Fachkunde erfolgreich teilgenommen haben.
    • Sie müssen die erforderliche praktische Erfahrung (Sachkunde) nach Angabe der anzuwendenden Fachkunde-Richtlinie schriftlich oder digital nachweisen können.
    • Sie müssen über eine für das jeweilige Anwendungsgebiet geeignete Ausbildung verfügen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Sofern die Bescheinigung der Fachkunde nicht erstellt wird, kann nach Erhalt des Bescheids Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht werden.

    Verfahrensablauf

    Für den Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz müssen Sie

    • an einen Kurs zum Erwerb der erforderlichen Fachkunde erfolgreich teilgenommen haben,
    • die erforderliche praktische Erfahrung (Sachkunde) nach Angabe der anzuwendenden Fachkunde-Richtlinie schriftlich oder digital nachweisen können und
    • über eine für das jeweilige Anwendungsgebiet geeignete Ausbildung verfügen.

    Sobald Sie die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz erworben haben, kann diese durch die zuständige Behörde bescheinigt werden. 

    • Reichen Sie dafür einen formlosen vollständigen Antrag bei der zuständigen Behörde ein. 
    • Der Antrag beinhaltet die Nachweise der Ausbildung, der Sachkunde und der Teilnahme an einem Fachkundekurs.
    • Die Behörde prüft Ihre Unterlagen und die Voraussetzungen und sendet Ihnen bei positiver Prüfung die Bescheinigung über die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz zu.

    Fristen

    Geltungsdauer: 5 Jahre (Der anerkannte Kurs/Lehrgang darf insgesamt nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.)

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 4 Wochen

    Kosten

    Gebühr ab 50.00 EUR bis 300.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) am 13.09.2023

    Version

    Technisch geändert am 26.07.2024

    Stichwörter

    Strahlenschutz, radioaktiv, Fachkundebescheinigung, Sachkunde, Kenntnisse, Medizin, Röntgen, Fachkunde, Stoffe, Bescheinigung, Technik, Umgang

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de