Anerkennung eines Kurses für den Erwerb oder die Aktualisierung der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz beantragen
Um die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz zu erwerben, müssen Personen an Kursen teilnehmen. Wenn Sie Kurse veranstalten wollen, um den Teilnehmenden das erforderliche Wissen im Strahlenschutz zu vermitteln, muss die zuständige Stelle prüfen, ob Ihr Kurs geeignet ist.
Beschreibung
Wenn Sie Kurse zum Erwerb sowie zur Aktualisierung der nötigen Fachkunde im Strahlenschutz anerkennen lassen möchten, prüft die zuständige Stelle ob:
- die Kursinhalte die notwendigen Fertigkeiten und das nötigen Wissen im Strahlenschutz vermitteln,
- das Lehrpersonal fähig ist,
- die verwendeten Lehrmaterialien und die Ausstattung der Kursstätte die Wissensvermittlung sicherstellt
- und eine Erfolgskontrolle stattfindet.
Dies gilt für die Anwendungsbereiche:
- Humanmedizin
- Tiermedizin
- Zahnmedizin oder
- für nichtmedizinische Anwendungsbereiche
Sind die Voraussetzungen erfüllt, werden Ihre Kurse anerkannt.
zuständige Stelle
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV)
Ansprechpartner
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Stichwörter
HMLU, HMUKLV
Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie – Außenstelle Kassel
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Stichwörter
HLNUG
erforderliche Unterlagen
Antrag
- Bezeichnung des Kurses durch Angabe der Fachkundegruppe und/oder Module
- Angaben zur Durchführung (Präsenzkurs, Fernkurs, Inhouse-Kurs)
- Angaben zum Kursveranstalter oder zur Kursveranstalterin
- Angaben zur Kursstätte und zum Veranstaltungsort
- Angaben zur verantwortlichen Kursleitung
Lehrplan
- Angabe der Themenbereiche mit jeweiligem Referenten oder jeweiliger Referentin und der Anzahl der Unterrichtseinheiten
- Angaben zu Demonstrationen und Praktiken
- Angaben zu zeitlicher Dauer der Unterrichtseinheiten und zur Anzahl der Unterrichtseinheiten pro Tag
Lehrinhalte
- Beschreibung der Lehrinhalte (als stichpunktartiges oder ausformuliertes Skript),
- Beschreibung der Demonstrationsübungen bzw. Praktiken)
Lehrkräfte
- Nachweise über die Qualifikation der Lehrkräfte in Bezug auf die Lehrinhalte (z. B. Besitz der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz und ggf. deren Aktualisierung oder Berufsausbildung, Berufserfahrung und Angaben über bisherige Vortrags- oder Lehrtätigkeiten oder Mitarbeit in Fachgremien)
Lehrmaterial
- Übersicht über die den Teilnehmenden zur Verfügung gestellten
- Kursmaterialien,
- Vortragsskripte,
- Zusammenstellung der Rechtsquellen von Rechtsvorschriften, Normen und Richtlinien,
- Sonstigen Schriften, in denen Abbildungen, Tabellen, Diagramme und Formeln enthalten sind, die für die künftige Tätigkeit der Teilnehmer und Teilnehmerinne benötigt werden
Ausstattung der Kursstätte
- Größe und technische Ausstattung der Veranstaltungsräume
- Anzahl der Plätze
- Art und Anzahl der Praktikenplätze, Messgeräte, ggf. offene oder umschlossene radioaktive Stoffe/Strahlenquellen/Röntgengeräte
Angaben zur maximalen Anzahl der Kursteilnehmer und Kursteilnehmerinnen
Konzept zur Anwesenheits- und Erfolgskontrolle
- Angaben zur Leistungsüberprüfung
- Anlagen zu den Zulassungsvoraussetzungen
- Angaben zu Dauer und Ablauf der Prüfung
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Sie müssen folgendes nachweisen:
- Ihr Kurs im Strahlenschutz vermittelt den Teilnehmenden die Inhalte der Fachkunderichtlinie
- das Lehrpersonal ist dafür geeignet
- die verwendeten Lehrmaterialien und die Ausstattung stellen diese Wissensvermittlung sicher
- es findet eine Erfolgskontrolle statt
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Wird Ihr Kurs nicht anerkannt, können Sie nach Erhalt des Bescheids eine Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht einreichen.
Verfahrensablauf
Sie können die Unterlagen zu dem von Ihnen geplanten Kurs postalisch oder elektronisch übersenden.
Die zuständige Stelle prüft, ob der von Ihnen geplante Kurs geeignet ist.
Wenn der Kurs alle Anforderungen erfüllt, wird der Kurs anerkannt. Sie erhalten dann einen schriftlichen Bescheid.
Fristen
Der Antrag sollte vor Durchführung des Strahlenschutzkurses gestellt werden.
Kosten
Verwaltungsgebühr ab 40.0 EUR bis 1500.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) am 13.09.2023
Stichwörter
Kurse, Fachkundeerwerb, Strahlenschutz, Aktualisierung der Fachkunde, Genehmigung, Kurs Teilnahme, Erwerb der Fachkunde, Schulung, Kursanerkennung, Kurs, Fachkundeaktualisierung