Leistungen der Krankenhilfe - Übernahme von Beiträgen für eine freiwillige Krankenversicherung Versorgung

    Leistungen der Krankenhilfe - Übernahme von Beiträgen für eine freiwillige Krankenversicherung Versorgung

    Wenn für ein Pflegekind eine Familienversicherung nicht möglich ist und auch keine Pflichtversicherung besteht, kann das Jugendamt angemessene Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung übernehmen.

    Beschreibung

    Pflegekinder müssen krankenversichert sein. Wenn für ein Pflegekind kein anderweitiger Krankenversicherungsschutz besteht, kann das Jugendamt angemessene Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung übernehmen.

    Der Wechsel in eine freiwillige Krankenversicherung ist von Fristen abhängig, über die die zuständige Krankenkasse beraten kann.

    zuständige Stelle

    Jugendamt

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Jugendamt.

    Ansprechpartner

    Fachdienst Jugend und Familie - Kindertagespflege, Adoptions- und Pflegekinderdienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Werner-Hilpert-Straße 1

    63128 Dietzenbach

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    Das Jugendamt prüft die individuellen Voraussetzungen für eine Beitragsübernahme. Anspruchsberechtigte sollten sich zunächst von ihrem örtlichen Jugendamt oder Pflegekinderdienst beraten lassen, bevor sie einen Antrag stellen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Jugendamt oder Pflegekinderdienst.

    Ein Antrag auf Übernahme der Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung kann bei dem Jugendamt oder Pflegekinderdienst gestellt werden. Es ist auch möglich, den Antrag über den Onlinedienst „pflegekinderwesen-digital“ zu stellen. Dafür nutzen Sie das Formular „Formlose Anträge“.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung der Anträge durch das Jugendamt kann einige Zeit in Anspruch nehmen.

    Kosten

    Für die Beantragung entstehen keine Kosten.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 26.07.2023

    Version

    Technisch erstellt am 24.05.2023 (von: Nickl, Anne)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Pflegekind, Pflegepersonen, Beitragsübernahme, Krankenhilfe, Pflegeeltern

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)