• Steinau an der Straße (Landkreis Main-Kinzig-Kreis, Hessen)
Leistungen der Krankenhilfe - Übernahme von Beiträgen für eine freiwillige Krankenversicherung Versorgung

Leistungen der Krankenhilfe - Übernahme von Beiträgen für eine freiwillige Krankenversicherung Versorgung

Wenn für ein Pflegekind eine Familienversicherung nicht möglich ist und auch keine Pflichtversicherung besteht, kann das Jugendamt angemessene Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung übernehmen.

Beschreibung

Pflegekinder müssen krankenversichert sein. Wenn für ein Pflegekind kein anderweitiger Krankenversicherungsschutz besteht, kann das Jugendamt angemessene Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung übernehmen.

Der Wechsel in eine freiwillige Krankenversicherung ist von Fristen abhängig, über die die zuständige Krankenkasse beraten kann.

zuständige Stelle

Jugendamt

Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Jugendamt.

Ansprechpartner

Für Steinau an der Straße wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

Das Jugendamt prüft die individuellen Voraussetzungen für eine Beitragsübernahme. Anspruchsberechtigte sollten sich zunächst von ihrem örtlichen Jugendamt oder Pflegekinderdienst beraten lassen, bevor sie einen Antrag stellen.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Jugendamt oder Pflegekinderdienst.

Ein Antrag auf Übernahme der Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung kann bei dem Jugendamt oder Pflegekinderdienst gestellt werden. Es ist auch möglich, den Antrag über den Onlinedienst „pflegekinderwesen-digital“ zu stellen. Dafür nutzen Sie das Formular „Formlose Anträge“.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung der Anträge durch das Jugendamt kann einige Zeit in Anspruch nehmen.

Kosten

Für die Beantragung entstehen keine Kosten.

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 26.07.2023

Version

Technisch erstellt am 24.05.2023

Technisch geändert am 08.07.2024

Stichwörter

Pflegeeltern, Pflegekind, Krankenhilfe, Beitragsübernahme, Pflegepersonen

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019