Beratung und Unterstützung von Pflegepersonen
Kinder und Jugendliche in Vollzeitpflege bringen besondere Bedarfe mit. Pflegepersonen haben daher vor der Aufnahme des Kindes oder Jugendlichen und während der Dauer des Pflegeverhältnisses Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch den Pflegefachdienst des Jugendamts.
Beschreibung
Für den Schutz von Pflegekindern, die Stabilität eines Pflegeverhältnisses sowie die Zufriedenheit von Pflegepersonen und Pflegefamilien sind eine kontinuierliche und enge Begleitung für den Aufbau einer stabilen Vertrauensbeziehung wichtig
zuständige Stelle
Zuständig ist der Pflegekinderfachdienst beim örtlich zuständigen Jugendamt.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das für Ihren Wohnort zuständige Jugendamt
Ansprechpartner
Gemeinde Breidenbach
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
- Montag - Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
- Montag und Dienstag 13.30 - 15.00 Uhr
- Donnerstag 13.30 - 18.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06465 68-0
E-Mail: info@breidenbach.de
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung/Zahlschein, SEPA-Überweisung, Bargeldzahlung, Überweisung, Paypal, Bargeldlose Zahlung
Bankverbindung
Gemeinde Breidenbach
Empfänger: Gemeinde Breidenbach
IBAN: DE16 5335 0000 0140 0070 56
BIC: HELADEF1MAR
Bankinstitut: Sparkasse Marburg-Biedenkopf
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Bezahlmöglichkeiten: Some(Überweisung), Some(Paypal (Paypal ist das weltweit größte Online-Bezahlsystem und eine Tochtergesellschaft von Ebay.)), Some(Bargeldlose Zahlung (Bezeichnet das Übertragen von Zahlungsmitteln ohne Bargeld.)), Some(Barzahlung), Some(Überweisung/Zahlschein (ist ein Bankformular, das bei einer Bareinzahlung auf ein fremdes oder eigenes Bankkonto verwendet wird.)), Some(SEPA-Überweisung (Einheitlicher Standart für Überweisung im SEPA..))
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie nehmen als Pflegepersonen Kontakt zum Pflegekinderfachdienst des Jugendamts auf.
Der Pflegekinderfachdienst kann Sie beraten.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 02.10.2023
Stichwörter
Pflegekind, Pflegeeltern, Pflegepersonen