Sonderpädagogische Vollzeitpflege gewähren Begleitung

    Beratung und Unterstützung von Pflegepersonen

    Kinder und Jugendliche in Vollzeitpflege bringen besondere Bedarfe mit. Pflegepersonen haben daher vor der Aufnahme des Kindes oder Jugendlichen und während der Dauer des Pflegeverhältnisses Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch den Pflegefachdienst des Jugendamts. 

    Beschreibung

    Für den Schutz von Pflegekindern, die Stabilität eines Pflegeverhältnisses sowie die Zufriedenheit von Pflegepersonen und Pflegefamilien sind eine kontinuierliche und enge Begleitung für den Aufbau einer stabilen Vertrauensbeziehung wichtig

    zuständige Stelle

    Zuständig ist der Pflegekinderfachdienst beim örtlich zuständigen Jugendamt.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das für Ihren Wohnort zuständige Jugendamt

    Ansprechpartner

    Fachdienst Jugend und Familie - Kindertagespflege, Adoptions- und Pflegekinderdienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Werner-Hilpert-Straße 1

    63128 Dietzenbach

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie nehmen als Pflegepersonen Kontakt zum Pflegekinderfachdienst des Jugendamts auf. 
    Der Pflegekinderfachdienst kann Sie beraten. 

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 02.10.2023

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Pflegeeltern, Pflegepersonen, Pflegekind

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English