Ausländerjugendfalknerjagdschein Änderung
    99067012011000

    Ausländerjugendfalknerjagdschein Änderung

    Die Änderung Ihres Namens sowie Ihres Hauptwohnsitzes müssen Sie in den Ausländerjugendfalknerjagdschein eintragen lassen.

    Beschreibung

    Hat sich nach Erteilung des Ausländerjugendfalknerjagdscheins Ihr Name oder Ihr Hauptwohnsitz geändert, so müssen Sie Ihren Jagdschein ändern lassen.

    Formulare

    Schriftform erforderlich: ja

    Formlose Antragsstellung möglich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Online-Dienste vorhanden: ja

    Voraussetzungen

    • bereits erteilter Ausländerjugendfalknerjagdschein
    • Änderung von Namen oder Wohnsitz

    Handlungsgrundlage(n)

    § 15 Absatz 2 und 3 sowie § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

    Verfahrensablauf

    Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

    Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

    Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

    Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 26.11.2022

    Version

    Technisch erstellt am 24.05.2023
    Technisch geändert am 26.02.2025

    Stichwörter

    Jäger, Namensänderung, Geburtsname, Jagdpatent, Jägerschein, Jägerei, jagdrechtliche Erlaubnis, Jagdlizenz, Jagdkarte, Jagdwesen, Beizjagd, Falknerei, Beize, Heirat, Umzug, Hauptwohnsitz, Eheschließung, Jagdschein, Jagderlaubnis, Jagd, Jagen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019