Förderung von Kinderwunschbehandlungen Verwendungsnachweisprüfung

    Förderung von Kinderwunschbehandlungen Verwendungsnachweisprüfung

    Haben Sie einen Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung beantragt und den entsprechenden Zuwendungsbescheid erhalten? Haben Sie außerdem die Kinderwunschbehandlung bereits durchführen lassen? Dann können Sie nun die Auszahlung des Zuschusses beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie den Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung beantragt und einen entsprechenden Zuwendungsbescheid bekommen haben, können Sie die Kinderwunschbehandlung durchführen lassen.

    Nachdem Sie eine Kinderwunschbehandlung hatten, können Sie die Auszahlung des Zuschusses zur Kinderwunschbehandlung innerhalb eines Jahres nach Erhalt des Zuwendungsbescheides beantragen.

    zuständige Stelle

    Regierungspräsidium Gießen

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Regierungspräsidium Gießen

    Ansprechpartner

    Regierungspräsidium Gießen - Dezernat VI 61 - Landesversorgungsamt, Soziales Entschädigungsrecht, Schwerbehindertenrecht, Elterngeld, Aussiedlerwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Landgraf-Philipp-Platz 1 - 7

    35390 Gießen

    (Hauptgebäude/Fristenbriefkasten)

    Aufzug vorhanden

    Postanschrift

    Postfach 10 08 51

    35338 Gießen

    Hausanschrift

    Neuen Bäue 2

    35390 Gießen

    (Besucheradresse)

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Mo. 08:00 - 16:30 Uhr
    Di. 08:00 - 16:30 Uhr
    Mi. 08:00 - 16:30 Uhr
    Do. 08:00 - 16:30 Uhr
    Fr. 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 09.07.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Rechnungsoriginale der Reproduktionseinrichtung und gegebenenfalls anderer Leistungserbringer über die Behandlungskosten sowie Kassenbelege und Originalrezepte für die bezogenen Medikamente
    • auf die Behandlungs- sowie Medikamentenkosten bezogene Leistungsnachweise der Krankenkasse, der Beihilfestelle oder anderer Kostenträger

    Voraussetzungen

    Der Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung kann nur ausgezahlt werden, wenn:

    • Sie den Zuschuss vor Behandlungsbeginn beantragt haben,
    • Sie den Zuwendungsbescheid über den Zuschuss vor Behandlungsbeginn bekommen haben,
    • Sie  den Auszahlungsantrag innerhalb eines Jahres nach Erhalt des Zuwendungsbescheides bei der Bewilligungsbehörde vorgelegt haben,
    • die Kinderwunschbehandlung so durchgeführt wurde, wie es auf dem Behandlungsplan vorgesehen war, den Sie bei der Beantragung des Zuschusses vorgelegt haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage

    Verfahrensablauf

    Nach Durchführung der Maßnahme können Sie die Auszahlung des Zuschusses zur Kinderwunschbehandlung postalisch beantragen. Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie  den Auszahlungsbescheid.

    Der Auszahlungsbetrag wird Ihnen  nach Erhalt des Auszahlungsbescheides auf das von Ihnen im Antrag angegebene Konto überwiesen.

    Fristen

    Der Auszahlungsantrag muss innerhalb eines Jahres nach Erhalt des Zuwendungsbescheides bei der Bewilligungsbehörde vorgelegt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Abhängig von Anzahl der Auszahlungsanträge.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Maßnahme wird anteilig vom Bund und dem jeweiligen Land getragen. Der Bund unterstützt nur heterosexuelle verheiratete und unverheiratete Paare.

    Die Regelungen der einzelnen Länder können hiervon abweichen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 09.08.2023

    Version

    Technisch erstellt am 23.05.2023 (von: Nickl, Anne)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Auszahlung, Intrazytoplasmatische Spermieninjektion, Schwangerschaft, ICSI, In-Vitro-Fertilisation, IVF, Assistierte Reproduktion, künstliche Befruchtung, Fruchtbarkeitsstörung, Kinderwunschbehandlung, Unerfüllter Kinderwunsch

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)