Förderung von Kinderwunschbehandlungen Bewilligung
Haben Sie einen unerfüllten Kinderwunsch? Paare können für eine Kinderwunschbehandlung eine finanzielle Unterstützung bekommen.
Beschreibung
Wenn Sie als Paar einen unerfüllten Kinderwunsch haben, können Sie einen staatlichen Zuschuss für die Kosten einer Kinderwunschbehandlung beantragen. Sie müssen den Antrag gemeinsam als Paar und vor Beginn der Behandlung stellen. Den Zuschuss gibt es in Hessen ausschließlich zum vierten Behandlungsversuch. Welche Behandlungszyklen genau gefördert werden, kann sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Sie müssen den Zuschuss in Hessen einmal für den vierten Behandlungsversuch beantragen. Es werden nur bestimmte Arten der Behandlung unterstützt::
- In-vitro-Fertilisation (IVF)
- Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI)
Die Notwendigkeit der Behandlung muss von einer Ärztin oder einem Arzt bescheinigt werden.
zuständige Stelle
Regierungspräsidium Gießen
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Regierungspräsidium Gießen.
Ansprechpartner
Regierungspräsidium Gießen - Dezernat 61 - Landesversorgungsamt, Soziales Entschädigungsrecht, Schwerbehindertenrecht, Elterngeld
Adresse
Hausanschrift
(Hauptgebäude/Fristenbriefkasten)
Landgraf-Philipp-Platz 1 - 7
35390 Gießen
Aufzug vorhanden
Postanschrift
Postfach 10 08 51
35338 Gießen
Hausanschrift
(Besucheradresse)
Neuen Bäue 2
35390 Gießen
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Das Regierungspräsidium Gießen ist täglich telefonisch erreichbar:
montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr
freitags 08:00 - 15:00 Uhr
Für einen persönlichen Besuch vereinbaren Sie bitte einen Termin.
Kontakt
Internet
Formulare
Voraussetzungen
Es werden nur Paare gefördert. Eine Person davon muss eine Frau sein beziehungsweise eine Person, die weibliche Fortpflanzungsorgane besitzt und das zu zeugende Kind austragen soll. Folgende Paare werden gefördert:
- Verschiedengeschlechtliche, gleichgeschlechtliche oder diverse Ehepaare.
- Gleichgeschlechtliche Lebenspartner und Lebenspartnerinnen, die nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz zusammenleben.
- Verschiedengeschlechtliche, gleichgeschlechtliche oder diverse Paare, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben.
Außerdem müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie leben zum Zeitpunkt der Antragstellung und der Behandlung in dem Bundesland, in dem Sie den Zuschuss beantragen (Hauptwohnsitz).
- Das Alter der Person, die schwanger werden soll, ist zwischen 25 und 40 Jahren.
- Das Alter der anderen Person ist zwischen 25 und 50 Jahren.
- Sie haben eine ärztliche Feststellung der Unfruchtbarkeit.
- Sie erfüllen die Voraussetzungen zur künstlichen Befruchtung nach § 27a des Fünften Sozialgesetzbuchs (SGB V) – soweit anwendbar.
- Die Behandlung muss von einem reproduktionsmedizinischen Zentrum in Hessen durchgeführt werden.
Handlungsgrundlage(n)
- § 27a Fünftes Sozialgesetzbuch (SGB V)
- Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über die Gewährung von Zuwendungen zur Förde-rung von Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion
- Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion im Land Hessen
Rechtsbehelf
Klage
Verfahrensablauf
- Sie können den Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung in Papierform beantragen.
- Sie geben den Antrag auf Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ab.
- Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid.
- Nachdem Sie den Zuwendungsbescheid erhalten haben, lassen Sie die Kinderwunschbehandlung durchführen.
- Nach der Behandlung müssen Sie den Antrag auf Auszahlung des Zuschusses innerhalb eines Jahres nach Erhalt des Zuwendungsbescheides stellen.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise:
- Die Maßnahme wird anteilig vom Bund und dem jeweiligen Land getragen.
- Der Bund unterstützt nur heterosexuelle verheiratete und unverheiratete Paare.
- Die Regelungen der einzelnen Länder können hiervon abweichen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 09.08.2023
Stichwörter
In-Vitro-Fertilisation, Fruchtbarkeitsstörung, künstliche Befruchtung, IVF, ICSI, Intrazytoplasmatische Spermieninjektion, Kinderwunschbehandlung, Unerfüllter Kinderwunsch, Assistierte Reproduktion, Schwangerschaft