Ausländerfalknerjagdschein Änderung
Die Änderung Ihres Namens sowie Ihres Hauptwohnsitzes müssen Sie in den Ausländerfalknerjagdschein eintragen lassen.
Beschreibung
Hat sich nach Erteilung des Ausländerfalknerjagdscheins Ihr Name oder Ihr Hauptwohnsitz geändert, so müssen Sie Ihren Jagdschein ändern lassen.
Ansprechpartner
Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen
erforderliche Unterlagen
- Ausweis
- Jagdschein
- Falknerjagdschein
Formulare
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: ja
Voraussetzungen
- bereits erteilter Ausländerfalknerjagdschein
- Änderung von Namen oder Wohnsitz
Handlungsgrundlage(n)
§ 15 Absatz 2 und 3 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 26.11.2022
Stichwörter
Heirat, Namensänderung, Jagen, Jägerei, Falknerei, Jägerschein, Hauptwohnsitz, Beize, Geburtsname, Jagdpatent, Umzug, jagdrechtliche Erlaubnis, Eheschließung, Jagderlaubnis, Jagdschein, Jagdwesen, Jäger, Jagdlizenz, Beizjagd, Jagd, Jagdkarte, Änderung