Ausländerfalknerjagdschein Ersatz
Wenn Sie Ihren Ausländerfalknerjagdschein verloren haben, können Sie einen Ersatz beantragen.
Beschreibung
Sollte Ihr Ausländerfalknerjagdschein abhanden gekommen sein, so können Sie bei der zuständigen Behörde einen Ersatz beantragen.
erforderliche Unterlagen
- Ausweis
- aktuelles Lichtbild
Formulare
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: ja
Voraussetzungen
- bereits erteilter Ausländerfalknerjagdschein
- Verlust des Ausländerfalknerjagdschein
Rechtsgrundlage(n)
§ 15 Absatz 1 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Ersatz-Ausländerfalknerjagdschein.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 26.11.2022
Stichwörter
Jägerei, Ersatz, Jagdschein, Jagdlizenz, Jagd, Ersatzdokument, jagdrechtliche Erlaubnis, Falknerei, Beize, Jagdkarte, Jägerschein, Jagdpatent, Jagdwesen, Beizjagd, Jagderlaubnis, Jagen, Jäger