Ausländerjugendjagdschein Ersatz

    Ausländerjugendjagdschein Ersatz

    Wenn Sie Ihren Ausländerjugendjagdschein verloren haben, können Sie einen Ersatz beantragen.

    Beschreibung

    Sollte Ihr Ausländerjugendjagdschein abhanden gekommen sein, so können Sie bei der Behörde, die Ihnen den Jagdschein erteilt hat, einen Ersatz beantragen.

    erforderliche Unterlagen

    • Ausweis
    • aktuelles Lichtbild

    Formulare

    Schriftform erforderlich: ja

    Formlose Antragsstellung möglich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Online-Dienste vorhanden: ja

    Voraussetzungen

    • bereits erteilter Ausländerjugendjagdschein
    • Verlust des Ausländerjugendjagdschein

    Handlungsgrundlage(n)

    § 15 Absatz 1 und § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

    Verfahrensablauf

    Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

    Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

    Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

    Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Ersatz-Ausländerjugendjagdschein.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 26.11.2022

    Version

    Technisch erstellt am 23.05.2023

    Technisch geändert am 26.02.2025

    Stichwörter

    Jagdwesen, Jagen, Jagdschein, Jagdkarte, Jagd, Jagdpatent, Jäger, Jagdlizenz, Jagderlaubnis, Jägerschein, Jägerei, jagdrechtliche Erlaubnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019