Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition Erteilung bei vorhandener grüner Waffenbesitzkarte für einzelne Personen
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    Erlaubnis zum Erwerb und Besitz sowie Führen von Waffen und Munition Erteilung bei vorhandener grüner Waffenbesitzkarte für einzelne Personen

    Wenn Sie eine Waffenbesitzkarte (WBK) oder einen Jagdschein haben und eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben wollen, müssen Sie dies beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Waffenbesitzkarte (WBK) oder einen Jagdschein haben und eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben wollen, müssen Sie dies beantragen.

    Sind Sie Sportschütze und haben eine grüne Waffenbesitzkarte (WBK), müssen Sie sich das Bedürfnis, dass Sie diese Waffe für die Ausübung Ihres Sport benötigen, von Ihrem anerkannten Schießsportverein bestätigen lassen.

    Mit dem Voreintrag haben Sie 1 Jahr Zeit, eine erlaubnispflichtige Waffe zu erwerben.

    Im Antrag müssen Sie nur angeben, welche Art von Waffe mit welchem Kaliber sie erwerben möchten. Weitere Angaben, wie Hersteller und genaues Modell sind nicht erforderlich. Diese Angaben müssen Sie dann in der Anzeige machen, wenn Sie den Erwerb bei der zuständigen Behörde anzeigen. Der Waffenhändler meldet ebenfalls den Erwerb der Waffe.

    Für den Voreintrag wird nicht erneut Ihre waffenrechtliche Zuverlässigkeit, persönliche Eignung und Sachkunde überprüft. Sie müssen jedoch nachweisen, dass Sie die Waffe, die Sie erwerben wollen, sicher aufbewahren können.

    Online-Dienste

    Grüne Waffenbesitzkarte-Antrag einer Erwerbserlaubnis zur Eintragung

    ID: L100001_421164351

    Beschreibung

    Grüne Waffenbesitzkarte-Antrag einer Erwerbserlaubnis zur Eintragung

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    Version

    Technisch erstellt am 27.03.2025

    Technisch geändert am 27.03.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Grüne Waffenbesitzkarte-Anzeige des Erwerbs zur Eintragung einer Waffe

    ID: L100001_421095041

    Beschreibung

    Grüne Waffenbesitzkarte-Anzeige des Erwerbs zur Eintragung einer Waffe

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    Version

    Technisch erstellt am 26.03.2025

    Technisch geändert am 26.03.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Ansprechpartner

    Waffenbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Heimbacher Straße 7

    65307 Bad Schwalbach

    Kontakt speichern

    Öffnungszeiten

    Das Kreishaus in Bad Schwalbach sowie die Außenstellen in Idstein und Rüdesheim am Rhein sind mit Einschränkungen für den Publikumsverkehr geöffnet.

    • Einlass ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung (mit Ausnahmen bei den Zulassungsstellen)
    • Erscheinen Sie pünktlich am verabredeten Eingang, um Warteschlangen zu vermeiden.

    Telefonische Erreichbarkeit:

    Zentrale Rufnummer der Kreisverwaltung Bad Schwalbach: Tel. 06124 510-0.
    Erreichbarkeit: Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr, Mo+Mi+Do 14:00-15:30 Uhr sowie Di 14:00-18:00.

    Kontakt

    E-Mail: waffenrecht@rheingau-taunus.de(Zentrale E-Mail-Adresse)

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 09.07.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
    • Waffenbesitzkarte (WBK) oder Jagdschein
    • Gegebenenfalls Nachweis des Bedürfnisses durch den Schießsportverein (nur bei Sportschützen mit grüner Waffenbesitzkarte (WBK)
    • Nachweis der sicheren Aufbewahrung

    Voraussetzungen

    Sie haben eine grüne Waffenbesitzkarte (WBK) oder einen Jagdschein.

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den Voreintrag bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.

    Fristen

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Um den Antrag schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:

    • Ihre PersonalNWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person
    • die ErlaubnisNWR-ID für die waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID)
    • die Waffen oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID).

    Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 10.08.2022

    Version

    Technisch erstellt am 23.05.2023

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Erwerb Waffen, Erlaubnis Erwerb Waffen, Erlaubnis Eintrag WBK, Voreintrag WBK

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019