Erstmalig genehmigungsbedürftige Anlage aufgrund von Gesetzesänderung anzeigen
Wenn Sie eine jetzt genehmigungsbedürftige Anlage errichten oder errichtet haben und betreiben und diese Anlage bisher nicht genehmigungsbedürftig war, müssen Sie diese der zuständigen Behörde innerhalb von drei Monaten nach der Gesetzesänderung anzeigen.
Beschreibung
Eine nicht genehmigungspflichtige Anlage, die bereits errichtet bzw. mit deren Errichtung oder wesentlicher Änderung begonnen wurde, wird durch die Aufnahme in den Katalog der genehmigungsbedürftigen Anlagen der Verordnung (4. BImSchV) genehmigungspflichtig.
In diesem Fall unterliegt die Anlage den immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsanforderungen und muss bei der zuständigen Behörde innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Inkrafttreten der jeweiligen 4. Bundesimmissionsschutzverordnung angezeigt werden.
zuständige Stelle
Zuständig ist die Umweltabteilung des für den Anlagenstandort zuständigen Regierungspräsidiums.
Ansprechpartner
Regierungspräsidium Darmstadt - Projektgruppe Windenergieanlagen
Adresse
Postanschrift
64278 Darmstadt
Hausanschrift
Wilhelminenstraße 1-3
64283 Darmstadt
Haltestellen
- Haltestelle: Luisenplatz
Linien:- Straßenbahn: Linie 2, 3, 6, 7, 8, 9
- Bus: Linie F/FU, H, K, L, R, NHX, 673, X69, X71, X74, X78, M01, GB, RH, 671, 672, WE1/WE2, n71, AIR
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Das Regierungspräsidium ist montags bis donnerstags von 8 bis 16:30 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr telefonisch erreichbar.
Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch über die Öffnungszeiten und ob eine Terminvereinbarung notwendig ist.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 6151 12-6369
E-Mail: PG-Windenergie-Da@rpda.hessen.de
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat IV / Wi 44 - Bergaufsicht
Adresse
Hausanschrift
(Neue Adresse ab 1. Dezember 2022)
Kreuzberger Ring 17a + b
65205 Wiesbaden
Haltestellen
- Haltestelle: Wiesbaden-Erbenheim
Regionalbahn: Linie Bahnanbindung über Wiesbaden-Erbenheim - Haltestelle: Tillpetersrech
Bus: Linie 5 - Haltestelle: Am Hochfeld
Bus: Linie 15, 28 - Haltestelle: Kreuzberger Ring
Bus: Linie 15, 28
Öffnungszeiten
Das Regierungspräsidium ist montags bis donnerstags von 8 bis 16:30 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr telefonisch erreichbar.
Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch über die Öffnungszeiten und ob eine Terminvereinbarung notwendig ist.
Kontakt
Internet
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat IV / Wi 43.1 - Immissionsschutz (Metall, Strahlenschutz)
Adresse
Hausanschrift
(Neue Adresse ab 1. Dezember 2022)
Kreuzberger Ring 17a + b
65205 Wiesbaden
Haltestellen
- Haltestelle: Wiesbaden-Erbenheim
Regionalbahn: Linie Bahnanbindung über Wiesbaden-Erbenheim - Haltestelle: Tillpetersrech
Bus: Linie 5 - Haltestelle: Am Hochfeld
Bus: Linie 15, 28 - Haltestelle: Kreuzberger Ring
Bus: Linie 15, 28
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Das Regierungspräsidium ist montags bis donnerstags von 8 bis 16:30 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr telefonisch erreichbar.
Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch über die Öffnungszeiten und ob eine Terminvereinbarung notwendig ist.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 611 3309-2449
Fax: +49 611 3309-2444
E-Mail: immissionsschutz-wi@rpda.hessen.de
E-Mail: Strahlenschutz-Wi@rpda.hessen.de
Internet
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat IV / Wi 42 - Abfallwirtschaft
Adresse
Hausanschrift
(Neue Adresse ab 1. Dezember 2022)
Kreuzberger Ring 17a + b
65205 Wiesbaden
Haltestellen
- Haltestelle: Wiesbaden-Erbenheim
Regionalbahn: Linie Bahnanbindung über Wiesbaden-Erbenheim - Haltestelle: Tillpetersrech
Bus: Linie 5 - Haltestelle: Am Hochfeld
Bus: Linie 15, 28 - Haltestelle: Kreuzberger Ring
Bus: Linie 15, 28
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Das Regierungspräsidium ist montags bis donnerstags von 8 bis 16:30 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr telefonisch erreichbar.
Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch über die Öffnungszeiten und ob eine Terminvereinbarung notwendig ist.
Kontakt
Internet
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat IV / Wi 43.2 - Immissionsschutz (Energie, Chemie, Abfall)
Adresse
Hausanschrift
(Neue Adresse ab 1. Dezember 2022)
Kreuzberger Ring 17a + b
65205 Wiesbaden
Haltestellen
- Haltestelle: Wiesbaden-Erbenheim
Regionalbahn: Linie Bahnanbindung über Wiesbaden-Erbenheim - Haltestelle: Tillpetersrech
Bus: Linie 5 - Haltestelle: Am Hochfeld
Bus: Linie 15, 28 - Haltestelle: Kreuzberger Ring
Bus: Linie 15, 28
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Das Regierungspräsidium ist montags bis donnerstags von 8 bis 16:30 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr telefonisch erreichbar.
Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch über die Öffnungszeiten und ob eine Terminvereinbarung notwendig ist.
Kontakt
Internet
Voraussetzungen
- Hierbei handelt es sich um eine Anzeigepflicht. Dieser kommen Sie als Anlagebetreiber oder Anlagebetreiberin nach, wenn Sie die Anmeldung fristgerecht bei der zuständigen Behörde einreichen.
- Sofern die erforderlichen Unterlagen nicht bereits bei der Anmeldung übermittelt werden, können Sie diese innerhalb von weiteren zwei Monaten bei der zuständigen Behörde nachreichen.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Klage vor dem Verwaltungsgericht bzw. Verwaltungsgerichtshof
Verfahrensablauf
- Sie zeigen die Anlage bei der zuständigen Behörde innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten der jeweiligen Verordnung, in der Ihre Anlage in den Katalog über genehmigungsbedürftige Anlagen aufgenommen wurde, an.
- Sie fügen die erforderlichen Unterlagen bei. Alternativ können Sie die Unterlagen auch innerhalb von weiteren zwei Monaten ab der Anzeige bei der zuständigen Behörde nachreichen.
- Die zuständige Behörde bestätigt Ihnen den Eingang schriftlich oder elektronisch. Gegebenenfalls wird die Behörde weitere Unterlagen nachfordern.
- Die zuständige Behörde kann Ihnen zusätzlich Anordnungen auferlegen, um sicherzustellen, dass Ihre Anlage die Pflichten einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz erfüllt bzw. andere öffentlich-rechtliche Vorschriften und Belange der Errichtung und dem Betrieb der Anlage nicht entgegenstehen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat am 22.01.2023
Stichwörter
genehmigungsbedürftige Anlage, 4te BImSchV, Anhang 1, Genehmigungsbedürftig nach Gesetzesänderung, Katalog genehmigungsbedürftiger Anlagen, Nicht genehmigungsbedürftige Anlage