Anzeige einer Geburt Entgegennahme von Einrichtungen

    Anzeige einer Geburt Entgegennahme von Einrichtungen

    In Ihrer Einrichtung wurde ein Kind geboren? Dann müssen Sie die Geburt dem zuständigen Standesamt schriftlich anzeigen. 

    Beschreibung

    Wenn in Ihrer Einrichtung ein Kind geboren wurde, müssen Sie die Geburt dem zuständigen Standesamt melden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das für den Geburtsort zuständige Standesamt

    Ansprechpartner

    Stadt Nidda - FG 01.8 - Standesamt und Bestattungswesen

    Adresse

    Postanschrift

    Wilhelm-Eckhardt-Platz 1

    63667 Nidda

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr: 8-12 Uhr Do: 14-18 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Geburtsanzeige mit Unterschrift der Einrichtung oder elektronischer Signatur

    Voraussetzungen

    • Die Geburt fand in Ihrer Einrichtung statt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie müssen die Geburt innerhalb einer Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt anzeigen. Bei einer Totgeburt muss die Meldung spätestens am dritten Werktag nach der Geburt erfolgen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Leistung dient lediglich zur Erfüllung der gesetzlichen Meldepflicht. Wenn die Geburt beim Standesamt beurkundet wird, sind weitere Nachweise erforderlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 13.10.2023

    Version

    Technisch erstellt am 23.05.2023 (von: Nickl, Anne)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Nachwuchs, Hausgeburt, Standesamt, Krankenhaus, Standesamtsangelegenheiten, Anzeige der Geburt, Kindesanmeldung, Geburtsbeurkundung, Kind, Frühgeburt, Hebamme, Geburtsanzeige, Tochter, Geburt, Bescheinigung Geburt, Mutter, Geburtshaus, Standesamtsangelegenheit, Vater, Lebendgeburt, Einrichtung, Geburtstag, vertrauliche Geburt, Sohn, Geburtsanmeldung, Todgeburt, Entbindung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)