Anzeige einer Geburt Entgegennahme von Einrichtungen
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    Anzeige einer Geburt Entgegennahme von Einrichtungen

    In Ihrer Einrichtung wurde ein Kind geboren? Dann müssen Sie die Geburt dem zuständigen Standesamt schriftlich anzeigen. 

    Beschreibung

    Wenn in Ihrer Einrichtung ein Kind geboren wurde, müssen Sie die Geburt dem zuständigen Standesamt melden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das für den Geburtsort zuständige Standesamt

    Ansprechpartner

    Für Offenbach am Main (Hessen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Voraussetzungen

    • Die Geburt fand in Ihrer Einrichtung statt.

    Handlungsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Leistung dient lediglich zur Erfüllung der gesetzlichen Meldepflicht. Wenn die Geburt beim Standesamt beurkundet wird, sind weitere Nachweise erforderlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 13.10.2023

    Version

    Technisch erstellt am 23.05.2023
    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Krankenhaus, Entbindung, Geburtsanmeldung, Geburtsanzeige, Standesamtsangelegenheit, Geburtsbeurkundung, Kindesanmeldung, Geburtstag, Bescheinigung Geburt, Standesamtsangelegenheiten, Standesamt, Vater, Frühgeburt, Mutter, Nachwuchs, Tochter, Sohn, Hebamme, Hausgeburt, Geburtshaus, Lebendgeburt, Einrichtung, Todgeburt, vertrauliche Geburt, Anzeige der Geburt, Kind, Geburt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019