Notunterkünfte für Krisenfälle Errichtung

    Notunterkünfte für Krisenfälle Errichtung

    Beschreibung

    Ob das Flüchtlingsaufkommen im Sommer 2015 oder eine großflächige Evakuierung nach einem Bombenfund – die Ereignisse, die den Aufbau von Notunterkünften erfordern, sind vielfältig. Das THW kann diese Unterkünfte in Krisenfällen einrichten und instand setzen. Dazu stellt die Fachgruppe Infrastruktur die notwendige Ausstattung bereit. Zusätzlich können die Fachgruppe Elektroversorgung und die Fachgruppe Trinkwasserversorgung die Notunterkünfte mit Strom und fließendem Wasser ausstatten. Für den Transport des dazu erforderlichen Materials kommt die Fachgruppe Logistik zum Einsatz. Der Betrieb der Notunterkünfte liegt jedoch bei den anfordernden Stellen selbst – meist sind das Städte und Kommunen – oder wird von diesen an Dienstleister übertragen. Ansprechpartner sind die zuständigen THW-Einrichtungen vor Ort. Sie können über www.thw.de gefunden werden. Im Auftrag der Bundesregierung kann das THW auch im Ausland Notunterkünfte, wie z. B. für Binnenvertriebene, errichten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesanstalt Technisches Hilfswerk am 12.06.2017

    Version

    Technisch erstellt am 23.05.2023 (von: Nickl, Anne)

    Technisch geändert am 20.06.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Notunterkünfte, Notunterbringung, THW-Fachgruppe, Flüchtlinge, Krisen, Evakuierungen, Trinkwasser, Infrastruktur, Evakuierung, THW

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)