Genehmigung im vereinfachten Verfahren für eine Anlage nach BImSchG beantragen
Sie wollen eine Anlagen, die im vereinfachten Verfahren zu genehmigen ist, errichten und betreiben?
Dann können Sie von eine Genehmigung zur Errichtung und den Betrieb von Anlagen bestimmter Art oder bestimmten Umfangs ohne Öffentlichkeitsbeteiligung beantragen.
Beschreibung
Genehmigungen von Anlagen bestimmter Art oder bestimmten Umfangs können in einem vereinfachten Verfahren erteilt werden. In diesen Fällen erfolgt das Verfahren ohne Beteiligung der Öffentlichkeit.
Sie erhalten eine Genehmigung, wenn Sie die Pflichten aus dem Bundes-Immissionsschutzgesetz erfüllen und dem Vorhaben keine anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.
In welchen Fällen ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren möglich ist, entnehmen Sie der Rechtsgrundlage.
zuständige Stelle
Zuständig ist die Umweltabteilung des für den Anlagenstandort zuständigen Regierungspräsidiums.
Ansprechpartner
Für Reg.-Bez. Darmstadt (Hessen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Antragsunterlagen gemäß Rechtsgrundlage
Die Formulare und eine Anleitung stehen zum Download bereit:
- Downloads ImmissionsschutzHessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie
Voraussetzungen
- Sie müssen nachweisen, dass Sie bei der Errichtung und dem Betrieb einer Anlage die Pflichten des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erfüllen werden.
- Dem Vorhaben stehen keine anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften oder Belange des Arbeitsschutzes entgegen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Klage vor dem Verwaltungsgericht bzw. Verwaltungsgerichtshof
Verfahrensablauf
- Das Genehmigungsverfahren setzt einen schriftlichen oder elektronischen Antrag voraus, dem die zur Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen erforderlichen Zeichnungen, Erläuterungen und sonstigen Unterlagen beizufügen sind.
- Ist der Antrag vollständig, fordert die Genehmigungsbehörde die zu beteiligenden Behörden auf, ihre Stellungnahme zu den Genehmigungsvoraussetzungen innerhalb eines Monats abzugeben.
- Hat die Genehmigungsbehörde alle Umstände ermittelt, die für die Erteilung einer Genehmigung von Bedeutung sind, so ist über den Antrag zu entscheiden.
- Der Genehmigungsbescheid ist schriftlich zu begründen und wird Ihnen zugestellt.
Fristen
Sie müssen die Genehmigung der Anlage vor Errichtung und Betrieb bei der zuständigen Behörde beantragen.
Bearbeitungsdauer
3 Monate (Die Dauer kann durch die Behörde verlängert werden.)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat am 23.09.2022
Stichwörter
immissionsschutzrechtlich, Umwelteinwirkungen, genehmigungsbedürftige Anlage, vereinfachtes Verfahren, Betrieb einer Anlage, Genehmigung einer Anlage, Errichtung einer Anlage, Anlage, Immissionsschutz