vereinfachtes Verfahren nach BImSchG Genehmigung

    Genehmigung im vereinfachten Verfahren für eine Anlage nach BImSchG beantragen

    Sie wollen eine Anlagen, die im vereinfachten Verfahren zu genehmigen ist, errichten und betreiben?

    Dann können Sie von eine Genehmigung zur Errichtung und den Betrieb von Anlagen bestimmter Art oder bestimmten Umfangs ohne Öffentlichkeitsbeteiligung beantragen.

    Beschreibung

    Genehmigungen von Anlagen bestimmter Art oder bestimmten Umfangs können in einem vereinfachten Verfahren erteilt werden. In diesen Fällen erfolgt das Verfahren ohne Beteiligung der Öffentlichkeit.

    Sie erhalten eine Genehmigung, wenn Sie die Pflichten aus dem Bundes-Immissionsschutzgesetz erfüllen und dem Vorhaben keine anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.

    In welchen Fällen ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren möglich ist, entnehmen Sie der Rechtsgrundlage.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist die Umweltabteilung des für den Anlagenstandort zuständigen Regierungspräsidiums.

    Ansprechpartner

    Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen

    erforderliche Unterlagen

    Antragsunterlagen gemäß Rechtsgrundlage

    Die Formulare und eine Anleitung stehen zum Download bereit: 
     

    Voraussetzungen

    • Sie müssen nachweisen, dass Sie bei der Errichtung und dem Betrieb einer Anlage die Pflichten des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erfüllen werden.
    • Dem Vorhaben stehen keine anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften oder Belange des Arbeitsschutzes entgegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage vor dem Verwaltungsgericht bzw. Verwaltungsgerichtshof

    Verfahrensablauf

    • Das Genehmigungsverfahren setzt einen schriftlichen oder elektronischen Antrag voraus, dem die zur Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen erforderlichen Zeichnungen, Erläuterungen und sonstigen Unterlagen beizufügen sind.
    • Ist der Antrag vollständig, fordert die Genehmigungsbehörde die zu beteiligenden Behörden auf, ihre Stellungnahme zu den Genehmigungsvoraussetzungen innerhalb eines Monats abzugeben.
    • Hat die Genehmigungsbehörde alle Umstände ermittelt, die für die Erteilung einer Genehmigung von Bedeutung sind, so ist über den Antrag zu entscheiden.
    • Der Genehmigungsbescheid ist schriftlich zu begründen und wird Ihnen zugestellt.

    Fristen

    Sie müssen die Genehmigung der Anlage vor Errichtung und Betrieb bei der zuständigen Behörde beantragen.

    Bearbeitungsdauer

    3 Monate (Die Dauer kann durch die Behörde verlängert werden.)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat am 23.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 05.02.2024

    Stichwörter

    Umwelteinwirkungen, Anlage, Errichtung einer Anlage, vereinfachtes Verfahren, Genehmigung einer Anlage, genehmigungsbedürftige Anlage, Immissionsschutz, immissionsschutzrechtlich, Betrieb einer Anlage

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de