Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit Gewährung
Manche Kinder und Jugendliche haben Schwierigkeiten in ihrer persönlichen Entwicklung. Für sie ist es schwierig, auf andere Kinder zuzugehen, sich in Gruppen zu einzubringen oder ihre Probleme selbstständig zu bewältigen.
Beschreibung
Die Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit soll älteren Kindern und Jugendlichen bei der Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen helfen.
Die Soziale Gruppenarbeit kann für Kinder und Jugendliche sinnvoll sein, wenn sie:
- immer wieder in gewalttätige Auseinandersetzungen geraten.
- wenig Selbstbewusstsein haben und sich auffällig verhalten.
- sich nicht behaupten können.
Bei der sozialen Gruppenarbeit treffen sich ältere Kinder und Jugendliche regelmäßig unter Anleitung von geschulten pädagogischem Fachpersonal.
Die Soziale Gruppenarbeit regt zum sozialen Lernen an. Dabei vermittelt sie positive Erfahrungen, Erlebnisse und Einsichten und fördert so die Achtung des Anderen und das eigene Selbstbewusstsein. So soll der junge Mensch zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit werden.
Ziele und Inhalte hängen vom Thema der sozialen Gruppenarbeit ab. Inhalte können sein:
- Entwicklung von Gruppendynamik.
- Auslöser der eigenen Wut und Aggressionen erkennen.
- Eigene Gefühle wahrnehmen und ausdrücken.
- Eigene und fremde Grenzen wahrnehmen und erkennen.
- Konflikte friedlich lösen.
Es handelt sich um eine Leistungsart der Hilfen zur Erziehung. Sie kann auch für junge Volljährige gelten.
zuständige Stelle
Jugendamt
Zuständigkeit
Bitten wenden Sie sich an das für Sie zuständige Jugendamt.
Ansprechpartner
Fachdienst Jugend und Familie - Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 06074 8180-3307
Telefon: 06074 8180-3355(Notdienst: Mo-Fr: 8-16 Uhr)
Telefax: 06074 8180-3934
E-Mail: asd-assistenz@kreis-offenbach.de
Kontaktperson
Frau Zahn
Frau Bürmann
Frau Oruc
Frau Peters
Frau Rudnick
Frau Seminara
Frau Spoden (Teamleitung Eingliederungshilfe)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-3397
Telefon Festnetz: 06074 8180-3223
E-Mail: m.spoden@kreis-offenbach.de
Frau Stenzel
Herr Uran
Frau Ahmad
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-3214
Frau Kraus
Frau Czerner
Frau Grefing
Frau Moghadam
Herr Steinheimer
Frau Mikschi
Frau Rudolf-Kutschka
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-3341
Frau Englert
Frau Indorf
Frau Oberst-Strippelmann
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-3367
Frau Hamel-Springer
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-3385
Frau Weidmann
Herr Hagedorn
Frau Graf
Frau Rech
Frau Müller
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-3243
Frau Huber
Frau Hamidi
Frau Maddaghri
Frau Yigman
Frau Mantel
Frau Seibt
Frau Winheim
Frau Abu Shehab
Herr Eibisch
Frau El Achak
Frau Stimmler-Ayhan
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-3298
Frau Nebilir
Frau Golson
Frau Fricke
Frau Yildirim (Teamleitung Eingliederungshilfe)
Frau Ihrig
Frau Thanheiser
Frau Rushanski
Frau Schnellbächer
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-2185
Frau Schreiner
Frau Borchardt
Frau Graffy (Teamleitung Jugendhilfe im Strafverfahren / Unbegleitete minderjährige Ausländer)
Frau Lauer
Frau Schnaubert
Frau Heeg (Bereichsleitung)
Frau Breisch (Teamleitung West)
Herr Götz (Teamleitung Ost und Unbegleitete minderjährige Ausländer)
Frau Kares (Teamleitung Mitte (Dietzenbach/Heusenstam))
Frau Weiß (Teamleitung Mitte (Mühlheim, Obertshausen), Teamleitung Kinderschutzteam)
Frau Andes
Internet
erforderliche Unterlagen
- Ausweis
- Gegebenenfalls: Nachweis über das Sorgerecht, zum Beispiel Geburtsurkunde, Auskunft aus dem Sorgeregister oder Beschluss des Familiengerichts über das Sorgerecht.
Voraussetzungen
- Sie sind Eltern oder Vormund für ein Kind (die personensorgeberechtige Person)
- Sie können nicht sicherstellen, dass es dem Kind gut geht.
- Die Hilfe durch eine Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit ist geeignet und notwendig.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Bitte beachten Sie die Angaben im Leistungsbescheid des Jugendamts.
Verfahrensablauf
- Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf.
- In einem persönlichen Gespräch werden Ihnen mögliche Hilfen aufgezeigt. Dies kann zum Beispiel die Teilnahme an einer sozialen Gruppenarbeit für Ihr Kind sein.
- Wenn diese Hilfe in Frage kommt, dann stellen Sie einen Antrag auf Hilfen zur Erziehung.
- Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind, die pädagogische Fachkraft und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.
- Das Jugendamt organisiert einen Platz in einer Gruppe.
Kosten
Es fallen bei ambulanten Hilfen zur Erziehung keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 26.07.2023
Stichwörter
Selbsthilfe, Adolsezenz, Gruppenangebot, Jugendliche