Breitbandversorgung ländlicher Räume beantragen (GAK-Förderung)
Ziel der Förderung ist die Schaffung einer zuverlässigen, erschwinglichen und hochwertigen Breitbandinfrastruktur in unterversorgten ländlichen Gebieten um damit insbesondere land- und forstwirtschaftliche Unternehmen in ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
Beschreibung
Ziel der Förderung ist es, durch die Schaffung einer zuverlässigen, erschwinglichen und hochwertigen Breitbandinfrastruktur die Nutzung der modernen Informations- und Kommunikationstechnologien in unterversorgten ländlichen Gebieten zu ermöglichen und damit insbesondere land- und forstwirtschaftliche Unternehmen in ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
Mit GAK-Mitteln sollen insbesondere kleinere Breitbandinfrastrukturprojekte auf Orts- bzw. Ortsteilebene unterstützt werden.
zuständige Stelle
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Folgende erforderlichen Unterlage / Nachweise müssen dem Antrag beigefügt werden:
- Netzpläne (Kartierungsunterlagen)
- Übersicht Standorte
- Nachweis fehlender/unzureichender Breitbandversorgung
- Nachweis zum Markterkundungsverfahren
- Projektkostenberechnung
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
- Sie dürfen noch nicht mit der Durchführung des Vorhabens begonnen haben.
- Fördergebiete sind Orte und Ortsteile innerhalb der „Gebietskulisse ländliche Regionalentwicklung 2023-2027“, die mit einer geringeren Downstreamübertragungsrate (Megabit pro Sekunde, Mbit/s) versorgt sind, als im jeweils geltenden GAK-Rahmenplan vorgesehen ist.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Sie stellen den Antrag online über das Kundenportal der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen.
- Der Antrag wird anschließend bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) geprüft.
- Bei positivem Verlauf erteilt die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) die Förderzusage.
Fristen
Für dieses Förderprogramm gibt es keine Antragsfrist.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessische Staatskanzlei, Bereich der Hessischen Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung. am 12.04.2023
Stichwörter
GAK, Breitbandinfrastruktur, Machbarkeitsuntersuchungen, Verlegung von Leerrohren, Ländlicher Raum, Gigabit, Ländliche Gebiete, Wirtschaftlichkeitslückenmodell, Breitbandförderung, Glasfaser, Planungs- und Beratungsleistungen, Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur Küstenschutz