Schriftliche Auskunft über das Nichtvorliegen von Eintragungen im Sorgeregister beantragen
Sie haben das alleinige Sorgerecht für Ihr Kind und brauchen eine Bescheinigung (Negativbescheinigung) darüber? Hier erfahren Sie mehr.
Beschreibung
Wenn Sie als Mutter nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet sind und keine Eintragungen in das Sorgeregister gemacht wurden, können Sie beim zuständigen Jugendamt eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung) anfordern.
Dort wird für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern ein Sorgeregister geführt. In dieses Sorgeregister werden Eintragungen gemacht, wenn:
- Sorgeerklärungen abgegeben werden.
- Aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung das Sorgerecht ganz oder zum Teil gemeinsam übertragen worden ist.
- Das Sorgerecht aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung ganz oder zum Teil der Mutter entzogen oder auf den Vater übertragen worden ist.
Wenn keine Eintragung im Sorgeregister gemacht wurde, bekommen Sie eine schriftliche Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ausgestellt.
Wenn aufgrund einer gerichtlichen Entscheidungen Eintragungen im Sorgeregister vorgenommen wurden, die sich auf die Verteilung der elterlichen Sorge beziehen, erhalten Sie eine schriftliche Auskunft, dass Eintragungen im Sorgeregister vorliegen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Fachdienst Jugend und Familie - Amtsvormundschaft und Unterhaltsvorschuss
Adresse
Hausanschrift
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 Dietzenbach
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: 06074 8180-2365
Telefon Festnetz: 06074 8180-2366
Fax: 06074 8180-2934
E-Mail: Unterhaltsvorschuss@kreis-offenbach.de(Unterhaltsvorschuss)
E-Mail: Beurkundungen-51.2@kreis-offenbach.de(Amtsvormundschaft)
Kontaktperson
Herr Mahl
Hausanschrift
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 DietzenbachE-Mail: m.mahl@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-2362
Frau Stadtmüller-Reitz
Hausanschrift
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 DietzenbachE-Mail: b.stadtmueller-reitz@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-2358
Frau Scibetta
Hausanschrift
Werner-Hilpert-Straße 1
63128 DietzenbachE-Mail: s.scibetta@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-2346
Voraussetzungen
- Geburtsdatum des Kindes
- Geburtsort des Kindes
- Namen des Kindes, den es zum Zeitpunkt der Beurkundung der Geburt geführt hat
Handlungsgrundlage(n)
§ 58 SozialgesetzbuchVIII (SGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__58.html
Rechtsbehelf
Nein
Verfahrensablauf
Eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung) können Sie bei Ihrem zuständigen Jugendamt beantragen.
- Stellen Sie einen Antrag über eine schriftliche Auskunft.
- Wurden keine Eintragungen in das Sorgeregister gemacht, bekommen Sie eine schriftliche Bescheinigung zugeschickt.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Freie Hansestadt Bremen Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport am 19.10.2022
Stichwörter
Beistandschaft, elterliche Sorge, Sorgeerklärung, Elterliche Sorge, Sorgerecht, Negativbescheinigung, Gemeinsame Sorge, Uneheliches Kind, Sorgeregister, Alleiniges Sorgerecht, Negativattest, Bescheinigung