Sorgeregister Ausstellung
Sie brauchen eine Auskunft aus dem Sorgeregister? Hier erfahren Sie mehr.
Beschreibung
Beim zuständigen Jugendamt wird für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern ein Sorgeregister geführt. In dieses Sorgeregister werden Eintragungen gemacht, wenn:
- Sorgeerklärungen abgegeben werden,
- aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung das Sorgerecht ganz oder zum Teil gemeinsam übertragen worden ist
- das Sorgerecht aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung ganz oder zum Teil der Mutter entzogen oder auf den Vater übertragen worden ist.
Eine Mutter, die nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet ist, kann eine Bescheinigung darüber erhalten, dass und in welchem Umfang sie Inhaberin der elterlichen Sorge für ihr Kind ist.
Ansprechpartner
Für Meinhard wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Identifikationsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
Voraussetzungen
- Geburtsdatum des Kindes
- Geburtsort des Kindes
- Namen des Kindes, den es zum Zeitpunkt der Beurkundung der Geburt geführt hat
Rechtsgrundlage(n)
§ 58 SozialgesetzbuchVIII (SGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__58.html
Verfahrensablauf
Wenn Sie als Mutter des Kindes nicht mit dem Vater verheiratet sind, können Sie beim zuständigen Jugendamt eine Bescheinigung darüber erhalten, dass und in welchem Umfang sie Inhaberin der elterlichen Sorge für ihr Kind sind.
- Stellen Sie einen Antrag über eine Auskunft aus dem Sorgeregister beim zuständigen Jugendamt.
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
3 Tage bis 6 Wochen
Kosten
Kostenlos
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Freie Hansestadt Bremen Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport am 19.10.2022
Stichwörter
Sorgerecht, Gemeinsame Sorge, Uneheliches Kind, elterliche Sorge, Elterliche Sorge, Sorgeregister, Sorgeerklärung, Bescheinigung, Beistandschaft