elektronischer Identitätsnachweis Änderung wegen Adressänderung
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    elektronischer Identitätsnachweis Änderung wegen Adressänderung

    Ändert sich Ihre Adresse, müssen Sie diese auch die im elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion) bei Ihrem Personalausweis, Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel oder Ihrer eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger ändern lassen.
     

    Beschreibung

    Der elektronische Identitätsnachweis ist die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, Ihres elektronischen Aufenthaltstitels oder der eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, mit der Sie zum Beispiel digitale Behördengänge erledigen oder sich im Internet bei Online-Dienstleistungen ausweisen können.
    Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie die Adresse auf diesen Dokumenten ändern lassen.
    Die Adressänderung auf dem Chip Ihres Personalausweises oder Ihrer eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger können Sie entweder online beantragen (sofern die Kommunalverwaltung am neuen Wohnsitz eine elektronische Wohnsitzanmeldung anbietet) oder persönlich bei dem Bürgeramt an Ihrem neuen Wohnort. Die Adresse auf dem Chip des elektronischen Aufenthaltstitels können Sie persönlich in der Ausländerbehörde am neuen Wohnsitz ändern lassen.
    Als Nachweis Ihrer neuen Adresse müssen Sie Ihre Meldebestätigung vorlegen.

    Online-Dienst

    elektronische Wohnsitzanmeldung

    ID: L100001_427695228

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 25.07.2025
    Technisch geändert am 14.10.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Zuständigkeit

    Sofern am neuen Wohnsitz eine elektronische Wohnsitzanmeldung angeboten wird, können Sie die Online-Dienstleistung nutzen.

    Anderenfalls wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde:

    • Personalausweis/eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger: Bürgeramt am neuen Wohnort
    • Elektronischer Aufenthaltstitel: zuständige Ausländerbehörde am neuen Wohnort

    Ansprechpartner

    Kreis- und Hansestadt Korbach - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Stechbahn 1
    34497 Korbach

    Kontakt speichern

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:30 Uhr
    Dienstag 8:30 - 18:00 Uhr
    Mittwoch 8:30 - 18:00 Uhr
    Donnerstag 8:30 - 18:00 Uhr
    Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
    Samstag nur nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05631 53-700

    E-Mail: buergerbuero@korbach.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.03.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    • Sie haben einen gültigen Personalausweis, einen elektronischen Aufenthaltstitel oder eine eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger.
    • Sie haben eine aktuelle Meldebestätigung als Nachweis Ihrer Adressänderung.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Anfechtungsklage
    • Verpflichtungsklage

    Verfahrensablauf

    Die Adressänderung Ihres elektronischen Identitätsnachweises des Personalausweises oder der eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger können Sie online (sofern von der Kommunalverwaltung am neuen Wohnsitz eine elektronische Wohnsitzanmeldung angeboten wird) oder persönlich beim Bürgeramt am neuen Wohnort beantragen. 
    Die Adressänderung auf dem Chip des elektronischen Aufenthaltstitels können Sie persönlich bei der zuständigen Ausländerbehörde am neuen Wohnort beantragen.

    • Bei einem Behördentermin legen Sie Ihren gültigen Personalausweis, den elektronischen Aufenthaltstitel oder die eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie Ihre Meldebestätigung vor.
    • Ihre Behörde speichert Ihre neue Adresse auf dem Chip Ihres Personalausweises, auf dem elektronischen Aufenthaltstitels oder auf der eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz am 30.04.2024

    Version

    Technisch erstellt am 22.05.2023
    Technisch geändert am 07.03.2025

    Stichwörter

    nPA, Personalausweis, Online-Ausweisfunktion, Wohnsitzwechsel melden, RFID Chip Perso, Umzug Adresse Anschrift, Neuer Wohnsitz Ausweis, Adresse ändern Amt, Meldeamt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019