elektronischer Identitätsnachweis Änderung wegen Adressänderung

    elektronischer Identitätsnachweis Änderung wegen Adressänderung

    Ändert sich Ihre Adresse, müssen Sie diese auch die im elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion) bei Ihrem Personalausweis, Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel oder Ihrer eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger ändern lassen.
     

    Beschreibung

    Der elektronische Identitätsnachweis ist die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, Ihres elektronischen Aufenthaltstitels oder der eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, mit der Sie zum Beispiel digitale Behördengänge erledigen oder sich im Internet bei Online-Dienstleistungen ausweisen können.
    Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie die Adresse auf diesen Dokumenten ändern lassen.
    Die Adressänderung auf dem Chip Ihres Personalausweises oder Ihrer eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger können Sie entweder online beantragen (sofern die Kommunalverwaltung am neuen Wohnsitz eine elektronische Wohnsitzanmeldung anbietet) oder persönlich bei dem Bürgeramt an Ihrem neuen Wohnort. Die Adresse auf dem Chip des elektronischen Aufenthaltstitels können Sie persönlich in der Ausländerbehörde am neuen Wohnsitz ändern lassen.
    Als Nachweis Ihrer neuen Adresse müssen Sie Ihre Meldebestätigung vorlegen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Sofern am neuen Wohnsitz eine elektronische Wohnsitzanmeldung angeboten wird, können Sie die Online-Dienstleistung nutzen.

    Anderenfalls wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde:

    • Personalausweis/eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger: Bürgeramt am neuen Wohnort
    • Elektronischer Aufenthaltstitel: zuständige Ausländerbehörde am neuen Wohnort

    Ansprechpartner

    Für Homberg (Efze) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel, eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger
    • aktuelle Meldebestätigung

    Voraussetzungen

    • Sie haben einen gültigen Personalausweis, einen elektronischen Aufenthaltstitel oder eine eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger.
    • Sie haben eine aktuelle Meldebestätigung als Nachweis Ihrer Adressänderung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Anfechtungsklage
    • Verpflichtungsklage

    Verfahrensablauf

    Die Adressänderung Ihres elektronischen Identitätsnachweises des Personalausweises oder der eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger können Sie online (sofern von der Kommunalverwaltung am neuen Wohnsitz eine elektronische Wohnsitzanmeldung angeboten wird) oder persönlich beim Bürgeramt am neuen Wohnort beantragen. 
    Die Adressänderung auf dem Chip des elektronischen Aufenthaltstitels können Sie persönlich bei der zuständigen Ausländerbehörde am neuen Wohnort beantragen.

    • Bei einem Behördentermin legen Sie Ihren gültigen Personalausweis, den elektronischen Aufenthaltstitel oder die eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie Ihre Meldebestätigung vor.
    • Ihre Behörde speichert Ihre neue Adresse auf dem Chip Ihres Personalausweises, auf dem elektronischen Aufenthaltstitels oder auf der eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.: Gebühr kostenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz am 30.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 04.10.2024

    Stichwörter

    Wohnsitzwechsel melden, Online-Ausweisfunktion, Umzug Adresse Anschrift, Meldeamt, Adresse ändern Amt, RFID Chip Perso, Neuer Wohnsitz Ausweis, nPA, Personalausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English