Heimarbeit mit besonderen Vorschriften des Gefahrenschutzes Entgegennahme
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    Heimarbeit mit besonderen Vorschriften des Gefahrenschutzes Entgegennahme

    Wenn Sie als Unternehmen Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG) ausgeben, für deren Durchführung besondere Gefahrenschutz-Vorschriften gelten, müssen Sie das dem Regierungspräsidium Darmstadt und der Polizeibehörde (in der Regel dem Ordnungsamt) anzeigen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG) ausgeben, für deren Durchführung des Gefahrenschutzes besondere Vorschriften (z.B. GefStoffV, BioStoffV etc.) gelten, sind Sie verpflichtet, dies anzuzeigen. Die Anzeige hat gegenüber zwei Stellen zu erfolgen: dem Regierungspräsidium Darmstadt sowie der zuständigen Polizeibehörde. Die zuständige Polizeibehörde ist in der Regel das Ordnungsamt der zuständigen Kommunalbehörde.

    Folgende Daten der in Heimarbeit Beschäftigten müssen übermittelt werden:

    • der Vor- und Familienname
    • die Anschrift der Arbeitsstätte

    zuständige Stelle

    Zuständig ist die Abteilung VI Arbeitsschutz des Regierungspräsidiums Darmstadt.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Abteilung VI Arbeitsschutz des Regierungspräsidiums Darmstadt.

    Ansprechpartner

    Regierungspräsidium Darmstadt - Abteilung VI Arbeitsschutz - Standort Frankfurt

    Adresse

    Hausanschrift

    Gutleutstraße 114
    60327 Frankfurt am Main

    Kontakt speichern

    Haltestellen

    • Haltestelle: Hauptbahnhof, Südseite
      Linien:
      • S-Bahn: Linie diverse
      • Bus: Linie diverse
      • Regionalbahn: Linie diverse
      • Straßenbahn: Linie diverse

    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo.- Do. 08:00 - 16:30 Uhr

    Freitag 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 69 2714-0

    Fax: +49 611 3276-48655

    E-Mail: arbeitsschutz@rpda.hessen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Formulare

    Es genügt eine formlose Anzeige.

    Voraussetzungen

    Sie geben Heimarbeit aus, für die zur Durchführung des Gefahrenschutzes besondere Vorschriften gelten.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    keine

    Verfahrensablauf

    Anzeige

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessische Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) am 24.07.2023

    Version

    Technisch erstellt am 22.05.2023
    Technisch geändert am 05.03.2026

    Stichwörter

    Heimarbeit, Gefahrenschutz, Heimarbeit mit Gefahrenschutz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019