• Künzell (Landkreis Fulda, Hessen)
Instandsetzungsbenachrichtigung Entgegennahme

Instandsetzungsbenachrichtigung Entgegennahme

Wenn Sie als Instandsetzer oder Instandsetzerin eine Instandsetzung durchgeführt haben, müssen Sie die zuständige Behörde unverzüglich darüber informieren. Näheres erfahren Sie hier.

Beschreibung

Sie haben als Instandsetzer oder Instandsetzerin Messgeräte mit dem Instandsetzerkennzeichen zu versehen, deren Eichfrist vor der Instandsetzung nicht beendet war.

Zudem sind Sie als Instandsetzer oder Instandsetzerin verpflichtet, die örtlich zuständige Eichbehörde unverzüglich über eine durchgeführte Instandsetzung schriftlich oder elektronisch zu informieren.

Bei der Übermittlung von Instandsetzungsbenachrichtigungen wird ein Zeitraum von 7 Tagen als unverzüglich angesehen. Jedoch hat bei Messgeräten zur Bestimmung von Geschwindigkeit und Abstand die Instandsetzungsbenachrichtigung innerhalb von 2 Werktagen bei der örtlich zuständigen Eichbehörde vorzuliegen.

Ansprechpartner

Hessische Eichdirektion

Adresse

Hausanschrift

Holzhofallee 3

64283 Darmstadt

Kontakt

Internet

Version

Technisch geändert am 21.01.2025

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

erforderliche Unterlagen

Vorlage für die Instandsetzungsbenachrichtigung

Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Voraussetzungen

Sie müssen die örtlich zuständige Eichbehörde unverzüglich über eine durchgeführte Instandsetzung schriftlich oder elektronisch informieren, wenn Sie eine Instandsetzerbefugnis besitzen.

Rechtsgrundlage(n)

§ 55 Abs.3 Mess- und Eichverordnung

Fristen

Die Instandsetzungsbenachrichtigung hat unverzüglich nach der Durchführung der Instandsetzung zu erfolgen.

Kosten

Sobald Sie eine Instandsetzung durchgeführt haben, müssen Sie die örtlich zuständige Eichbehörde unverzüglich schriftlich oder elektronisch informieren. Hierzu können Sie die entsprechende Vorlage für die Instandsetzungsbenachrichtigung ausfüllen.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Version

Technisch erstellt am 22.05.2023

Technisch geändert am 25.06.2024

Stichwörter

Messgerät, Information über Instandsetzung, Instandsetzung durchführen, Instandsetzermitteilung, Mitteilung über Instandsetzung, Instandsetzung melden

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019