Altersteilzeit Förderung

    Altersteilzeit Förderung

    Beschreibung

    Arbeitnehmer und Arbeitgeber können auf freiwilliger Basis oder aufgrund einer tarifvertraglichen Regelung Altersteilzeitarbeit vereinbaren. Die im Rahmen der Altersteilzeit vom Arbeitgeber zu zahlenden Aufstockungsbeträge zum Arbeitsentgelt und zu den Rentenversicherungsbeiträgen sind steuerfrei und nicht sozialversicherungspflichtig.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 05.07.2017

    Version

    Technisch erstellt am 22.05.2023 (von: Nickl, Anne)

    Technisch geändert am 20.06.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Altersteilzeitvereinbarung, Regelarbeitsentgelt, Arbeitszeitreduzierung, Teilzeitvereinbarung, Altersteilzeitförderung, Altersteilzeit, Teilzeitarbeit, Aufstockungsbetrag, Arbeitgeberleistungen, Teilzeit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)