• Friedrichsdorf (Landkreis Hochtaunuskreis, Hessen)
Mitteilung über die Beendigung des genehmigten oder angezeigten Betriebs oder Umgangs Entgegennahme

Mitteilung über die Beendigung des genehmigten oder angezeigten Betriebs oder Umgangs Entgegennahme

Wenn Sie eine Röntgeneinrichtung nicht mehr betreiben wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde für Strahlenschutz mitteilen.

Beschreibung

Es kann verschiedene Gründe dafür geben, weshalb Sie eine Röntgeneinrichtung nicht mehr betreiben. Die Beendigung des Betriebs kann beispielsweise der Verkauf oder die Entsorgung der Röntgeneinrichtung sein. In jedem Fall müssen Sie die zuständige Behörde für Strahlenschutz unverzüglich darüber informieren.

Ansprechpartner

Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat IV / Wi 43.1 - Immissionsschutz (Metall, Strahlenschutz)

Adresse

Hausanschrift

Kreuzberger Ring 17a + b

65205 Wiesbaden

(Neue Adresse ab 1. Dezember 2022)

Haltestellen

  • Haltestelle: Wiesbaden-Erbenheim
    Linien:
    • Regionalbahn: Linie Bahnanbindung über Wiesbaden-Erbenheim
  • Haltestelle: Tillpetersrech
    Linien:
    • Bus: Linie 5
  • Haltestelle: Am Hochfeld
    Linien:
    • Bus: Linie 15, 28
  • Haltestelle: Kreuzberger Ring
    Linien:
    • Bus: Linie 15, 28

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Das Regierungspräsidium ist montags bis donnerstags von 8 bis 16:30 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr telefonisch erreichbar.

Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch über die Öffnungszeiten und ob eine Terminvereinbarung notwendig ist.

Kontakt

Telefon: +49 611 3309-2449

Telefax: +49 611 3309-2444

E-Mail: immissionsschutz-wi@rpda.hessen.de

E-Mail: Strahlenschutz-Wi@rpda.hessen.de

Internet

Version

Technisch geändert am 20.01.2025

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über den Verbleib der Röntgeneinrichtung, beispielsweise Entsorgung oder Verkauf
  • gegebenenfalls erhaltene Genehmigung (Original)

Voraussetzungen

  • Sie wollen den Betrieb einer Röntgeneinrichtung beenden oder haben dies bereits getan.

Handlungsgrundlage(n)

Fristen

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

2 bis 4 Tage

Kosten

Gebühr kostenfrei

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 31.01.2024

Version

Technisch erstellt am 22.05.2023

Technisch geändert am 25.06.2024

Stichwörter

Röntgeneinrichtung, Mitteilung, Anzeige, Entsorgung der Röntgeneinrichtung, Verkauf der Röntgeneinrichtung, Genehmigung, Betriebsgenehmigung, Beendigung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019