• Bad Nauheim (Landkreis Wetteraukreis, Hessen)
Mitteilung über die Wahrnehmung der Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen Entgegennahme

Mitteilung über die Wahrnehmung der Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen Entgegennahme

Ändert sich in Ihrem Unternehmen die Person, die die Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen wahrnimmt, müssen Sie dies der zuständigen Behörde mitteilen.

Beschreibung

Strahlenschutzverantwortliche sorgen dafür, dass Vorschriften zum Strahlenschutz eingehalten werden.

Als Unternehmen müssen Sie der zuständigen Behörde für Strahlenschutz Angaben zur Person, die die Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen wahrnimmt, mitteilen. Sie müssen die Behörde auch darüber informieren, wenn sich diese Person ändert.

Besteht, wie bei Gemeinschaftspraxen, das vertretungsberechtigte Organ aus mehreren Mitgliedern oder sind bei sonstigen Personenvereinigungen mehrere vertretungsberechtigte Personen vorhanden, so teilen Sie der zuständigen Behörde mit, welche dieser Personen die Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen wahrnimmt.

Handelt es sich bei dem Strahlenschutzverantwortlichen um eine juristische Person, müssen Sie alle vertretungsberechtigten natürlichen Personen benennen und die Ansprechperson für die Behörde kennzeichnen.

Ansprechpartner

Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

Adresse

Hausanschrift

Mainzer Straße 80

65189 Wiesbaden

Kontakt

Telefon: +49 611 815-0

Telefax: +49 611 815-1941

E-Mail: poststelle@umwelt.hessen.de

Internet

Stichwörter

HMLU, HMUKLV

Version

Technisch geändert am 24.01.2024

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat IV / F 43.3 - Strahlenschutz, Chemikalienrecht

Adresse

Hausanschrift

Gutleutstraße 114

60327 Frankfurt am Main

Haltestellen

  • Haltestelle: Hauptbahnhof, Südseite
    Linien:
    • S-Bahn: Linie diverse Linien
    • Bus: Linie diverse Linien
    • Regionalbahn: Linie diverse Linien
    • Straßenbahn: Linie diverse Linien

Öffnungszeiten

Das Regierungspräsidium ist montags bis donnerstags von 8 bis 16:30 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr telefonisch erreichbar.

Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch über die Öffnungszeiten und ob eine Terminvereinbarung notwendig ist.

Kontakt

Telefon: +49 69 2714-5992

Telefax: +49 69 2714-5950

E-Mail: Strahlenschutz-F@rpda.hessen.de

E-Mail: chemikalienrecht@rpda.hessen.de

Version

Technisch geändert am 20.01.2025

Sprachversion

de

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

  • Nachweis zur Zuverlässigkeit, zum Beispiel Führungszeugnis (Belegart O)
  • aktueller Handelsregisterauszug
  • bei Ärztinnen und Ärzten: Approbationsurkunde

Voraussetzungen

  • Es dürfen keine Tatsachen vorliegen, aus denen sich Bedenken gegen die Zuverlässigkeit der strahlenschutzverantwortlichen oder der vertretungsberechtigten Person ergeben.

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Bearbeitungsdauer

2 bis 4 Wochen (Müssen Unterlagen nachgefordert und nachgereicht werden, verlängert sich die Bearbeitungsdauer.)

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 26.02.2024

Version

Technisch erstellt am 22.05.2023

Technisch geändert am 25.06.2024

Stichwörter

Strahlenschutzverantwortliche, SSV, Röntgeneinrichtung, Mitteilung, Genehmigung, Strahlenschutzverantwortlicher, Benennung und Wechsel, Anzeige

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019