Mitteilung über die Wahrnehmung der Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen Entgegennahme
Ändert sich der Strahlenschutzverantwortliche, müssen Sie dies der zuständigen Behörde mitteilen.
Beschreibung
Handelt es sich bei dem Strahlenschutzverantwortlichen um eine juristische Person oder um eine rechtsfähige Personengesellschaft, so werden die Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen von der durch Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berechtigten Person wahrgenommen.
Teilen Sie bitte die Angaben der entsprechenden Person der zuständigen Behörde mit. Besteht das vertretungsberechtigte Organ aus mehreren Mitgliedern oder sind bei sonstigen Personenvereinigungen mehrere vertretungsberechtigte Personen vorhanden, so teilen Sie der zuständigen Behörde mit, welche dieser Personen die Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen wahrnimmt. Die Gesamtverantwortung aller Organmitglieder oder Mitglieder der Personenvereinigung bleibt hiervon unberührt.
Ansprechpartner
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: +49 611 815-0
Telefax: +49 611 815-1941
E-Mail: poststelle@umwelt.hessen.de
Internet
Stichwörter
HMUKLV
erforderliche Unterlagen
- Fachkundebescheinigung/Fachkundeaktualisierung (wenn kein Strahlenschutzbeauftragter bestellt ist)
- Approbationsurkunde (bei Ärzten und Ärztinnen)
- Führungszeugnis (Belegart 0)
- Aktueller Handelsregisterauszug
Voraussetzungen
- Bei einer juristischen Peron muss es eine vertretungsberechtigte Person sein
- Die Zuverlässigkeit ist zu prüfen (z. B. durch ein Führungszeugnis)
Rechtsgrundlage(n)
- § 69 Absatz 2 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Rechtsbehelf
Klage
Verfahrensablauf
- Sie senden die Mitteilung über den Strahlenschutzverantwortlichen in Ihrem Unternehmen, inklusiver aller Angaben und Nachweise, an die zuständige Behörde.
- Diese registriert und bearbeitet Ihre Mitteilung samt den eingegangenen Nachweisen.
- Fehlen Angaben oder Nachweise, kommt die Behörde mit einer Anfrage auf Sie zu.
- Sind alle Angaben und Nachweise vollständig, entscheidet die Behörde über Ihren Antrag und sendet Ihnen einen entsprechenden Bescheid.
Bearbeitungsdauer
2 bis 4 Wochen (Abhängig von den eingereichten Unterlagen und Nachweisen (Vollständigkeit, Qualität).)
Kosten
Die Kosten sind abhängig davon, ob Genehmigungen geändert werden müssen oder beispielsweise nur eine formlose Bestätigung versendet werden muss.: Gebühr ab 0.00 EUR bis 500.00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Bei einer juristischen Person sind alle vertretungsberechtigten, natürlichen Personen zu benennen und die Ansprechperson für die Behörde zu kennzeichnen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Referat Strahlenschutz im Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur in Schleswig-Holstein (MEKUN) am 18.07.2022
Stichwörter
SSV, Strahlenschutzverantwortliche, Röntgeneinrichtung, Benennung und Wechsel, Mitteilung, Genehmigung, Strahlenschutzbeauftragte, Strahlenschutzverantwortlicher, Anzeige