• Flieden (Landkreis Fulda, Hessen)
Betrieb einer Röntgeneinrichtung oder wesentliche Änderung des Betriebs Genehmigung

Betrieb einer Röntgeneinrichtung oder wesentliche Änderung des Betriebs Genehmigung

Wenn Sie eine technische Röntgeneinrichtung betreiben oder diese wesentlich ändern möchten, müssen Sie vorher eine Genehmigung bei der zuständigen Behörde für Strahlenschutz beantragen.

Beschreibung

Für den Betrieb oder die wesentliche Änderung des Betriebs einer genehmigungsbedürftigen technischen Röntgeneinrichtung benötigen Sie eine Genehmigung. Wenn Sie diese beantragen, prüft die Behörde Ihre eingereichten Unterlagen. Sind alle Vorrausetzungen erfüllt, erhalten Sie eine Genehmigung.

Ansprechpartner

Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 33.1 - Immissions- und Strahlenschutz

Adresse

Hausanschrift

Am Alten Stadtschloss 1

34117 Kassel

Parkmöglichkeiten

Gebührenpflichtig

Haltestellen

  • Haltestelle: "Altmarkt/Regierungspräsidium"
    Linien:
    • Bus: Linie 10, 16, 17, 32, 37, 38
    • Straßenbahn: Linie 3, 4, 6, 7, 8
    • Regionalbahn: Linie RT1, RT4

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Sie können uns täglich persönlich und telefonisch erreichen:

montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr

freitags 08:00 - 15:00 Uhr

Kontakt

Internet

Version

Technisch geändert am 09.04.2025

Sprachversion

de

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

  • vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag
  • Pläne, Zeichnungen und Beschreibungen, die zur Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen erforderlich sind
  • Angaben, die es ermöglichen zu prüfen, ob
    • die für eine sichere Ausführung der Tätigkeit notwendige Anzahl von Strahlenschutzbeauftragten bestellt ist und ihnen die für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Befugnisse eingeräumt sind,
    • gewährleistet ist, dass die Ausrüstung vorhanden und Maßnahmen getroffen sind, die nach dem Stand der Technik erforderlich sind, damit die Schutzvorschriften eingehalten werden,
  • Angaben, die es ermöglichen zu prüfen, ob die Strahlenschutzbeauftragten zuverlässig sind und sie die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz besitzen
  • ein Exemplar einer Strahlenschutzanweisung, wenn der Erlass einer Strahlenschutzanweisung erforderlich ist, das heißt insbesondere:
    • Nachweis der Fachkunde im Strahlenschutz inklusive Aktualisierungsnachweis
    • Bescheinigung und Prüfbericht über Strahlenschutzprüfung des Gerätes durch eine sachverständige Person oder eine Sachverständigenorganisation
    • Bauartzulassungsschein mit Stückprüfungsbestätigung oder CE-Konformitätsbescheinigung
  • Nachweise über Kenntnisse im Strahlenschutz zum eingesetzten Personal inklusive Aktualisierungen dieser Nachweise

Voraussetzungen

  • Es liegen keine Tatsachen vor, aus denen sich Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des Strahlenschutzverantwortlichen ergeben oder gegen die der Personen, die die Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen wahrnehmen.
    • und: der Nachweis der Fachkunde liegt – falls erforderlich – vor.
  • Die für eine sichere Ausführung der Tätigkeit notwendige Anzahl von Strahlenschutzbeauftragten ist bestellt und ihnen sind die für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Befugnisse eingeräumt.
  • Es ist gewährleistet ist, dass die tätigen Personen das notwendige Wissen und die notwendigen Fertigkeiten im Hinblick auf die mögliche Strahlengefährdung und die anzuwendenden Schutzmaßnahmen besitzen.
  • Das für die sichere Ausführung der Tätigkeit notwendige Personal ist vorhanden.
  • Die Ausrüstungen sind vorhanden und die Schutzvorschriften werden eingehalten.
  • Es handelt sich um eine gerechtfertigte Tätigkeitsart und dieser stehen keine sonstigen öffentlichrechtlichen Vorschriften entgegen.

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Fristen

Sie müssen die Genehmigung beantragen, bevor Sie die Röntgeneinrichtung in Betrieb nehmen.

Bearbeitungsdauer

2 bis 6 Wochen

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 31.01.2024

Version

Technisch erstellt am 22.05.2023

Technisch geändert am 25.06.2024

Stichwörter

Betrieb einer Röntgeneinrichtung, Technische Röntgeneinrichtung, Änderung einer Röntgeneinrichtung, Röntgeneinrichtung, Genehmigungspflichtige Röntgeneinrichtungen, Genehmigung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019