Betrieb einer Röntgeneinrichtung oder wesentliche Änderung des Betriebs Genehmigung
    99006018006000

    Betrieb einer Röntgeneinrichtung oder wesentliche Änderung des Betriebs Genehmigung

    Wenn Sie eine technische Röntgeneinrichtung betreiben oder diese wesentlich ändern möchten, müssen Sie vorher eine Genehmigung bei der zuständigen Behörde für Strahlenschutz beantragen.

    Beschreibung

    Für den Betrieb oder die wesentliche Änderung des Betriebs einer genehmigungsbedürftigen technischen Röntgeneinrichtung benötigen Sie eine Genehmigung. Wenn Sie diese beantragen, prüft die Behörde Ihre eingereichten Unterlagen. Sind alle Vorrausetzungen erfüllt, erhalten Sie eine Genehmigung.

    Ansprechpartner

    Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen

    Voraussetzungen

    • Es liegen keine Tatsachen vor, aus denen sich Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des Strahlenschutzverantwortlichen ergeben oder gegen die der Personen, die die Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen wahrnehmen.
      • und: der Nachweis der Fachkunde liegt – falls erforderlich – vor.
    • Die für eine sichere Ausführung der Tätigkeit notwendige Anzahl von Strahlenschutzbeauftragten ist bestellt und ihnen sind die für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Befugnisse eingeräumt.
    • Es ist gewährleistet ist, dass die tätigen Personen das notwendige Wissen und die notwendigen Fertigkeiten im Hinblick auf die mögliche Strahlengefährdung und die anzuwendenden Schutzmaßnahmen besitzen.
    • Das für die sichere Ausführung der Tätigkeit notwendige Personal ist vorhanden.
    • Die Ausrüstungen sind vorhanden und die Schutzvorschriften werden eingehalten.
    • Es handelt sich um eine gerechtfertigte Tätigkeitsart und dieser stehen keine sonstigen öffentlichrechtlichen Vorschriften entgegen.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 31.01.2024

    Version

    Technisch erstellt am 22.05.2023
    Technisch geändert am 25.06.2024

    Stichwörter

    Genehmigungspflichtige Röntgeneinrichtungen, Betrieb einer Röntgeneinrichtung, Änderung einer Röntgeneinrichtung, Röntgeneinrichtung, Technische Röntgeneinrichtung, Genehmigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019